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Feuerwehr
  • Wegen eines Falschparkers konnte die Drehleiter nicht in die Lassallestraße einbiegen. (Symbolfoto)
  • Foto: dpa

Tödliches Feuer in Hamburg: Rettungskräfte durch Falschparker behindert

Bei einem Wohnungsbrand in Harburg sind am frühen Sonntagmorgen zwei Menschen ums Leben gekommen (MOPO berichtete). Nun kommt heraus: die Anfahrtswege zum Einsatzort waren blockiert! Die Drehleiter konnte wegen Falschparkern nicht in die Lassallestraße einbiegen.

Am Sonntagfrüh um 3.40 Uhr gingen in der Einsatzzentrale der Feuerwehr mehrere Notrufe ein. Bewohner eines Altbauhauses meldeten Rauch und Flammen aus einer Erdgeschosswohnung. Den Menschen in den darüber liegenden Etagen war der Fluchtweg abgeschnitten. In Panik sprangen ein Mann und eine Frau aus dem Fenster. Der Mann starb, die Frau wurde schwer verletzt. Später fanden die Retter in der ausgebrannten Wohnung eine tote Person – vermutlich der Mieter. Elf weitere Bewohner, darunter auch Kinder, wurden gerettet.

Hamburg: Feuerwehr durch Falschparker behindert

Mehr als 80 Retter waren im Einsatz. Doch die hatten laut Feuerwehr große Probleme, überhaupt an den Einsatzort zu gelangen. Einige Straßen in dem dicht besiedelten Phoenix-Viertel waren durch achtlos abgestellte Autos für die großen Löschfahrzeuge kaum passierbar. An der Baererstraße blieb der Leiterwagen des zuerst eintreffenden Löschzugs der Feuerwache Harburg dann stecken.


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Autobesitzer hätten ihre Fahrzeuge im Einmündungsbereich zur Lassallestraße abgestellt und so laut Feuerwehr die Zufahrt für das mehr als zehn Meter lange Rettungsfahrzeug unmöglich gemacht. Auch dem Löschfahrzeug, das dem Leiterwagen folgte, war durch die Falschparker die Weiterfahrt blockiert. Dem widerspricht die Polizei. Die Straße gehört zwar zu den wegen der engen Bebauung verkehrstechnischen Problemzonen, blockiert worden seien die Einsatzfahrzeugen durch Falschparker aber nicht.

Parken vor Einmündungen: mindestens fünf Meter Abstand

Beim Parken vor und hinter Einmündungen gilt, dass mindestens fünf Meter Abstand eingehalten werden müssen. Haben sich die Falschparker der fahrlässigen Tötung strafbar gemacht? In Paragraf 222 des Strafgesetzbuches heißt es: „Fahrlässige Tötung liegt dann vor, wenn ein Mensch aufgrund der Missachtung seiner Sorgfaltspflicht den Tod eines anderen provoziert.“

Eine solche Ermittlung kommt laut Staatsanwaltschaft aber eher nicht in Betracht, wird gegebenenfalls aber geprüft. Wie eine Sprecherin der MOPO mitteilte, wird es auf ein Ordnungswidrigkeitsverfahren hinauslaufen. Die Bußgeldstelle, die der Innenbehörde unterstellt ist, könnte gegebenenfalls strafverschärfende Bußgelder verhängen.

Feuerwehr wird durch Falschparker behindert

Dichte Bebauung, immer mehr Autos und der Wegfall von Parkplätzen ist in Hamburg ein großes Problem, mit dem auch die Feuerwehr zu kämpfen hat. Wegen der Parkplatznot in einigen Stadtteilen werden die Fahrzeug häufig in den Kurven von Einmündungen abgestellt. Ein weiteres Problem: Verbotswidriges Parken in engen Straßen, das dazu führt, dass der Leiterwagen seine Stützen nicht ausfahren kann. Das ist notwendig, damit das Fahrzeug bei ausgefahrener Leiter nicht umkippt.

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Aus diesem Grunde führt die Feuerwehr zusammen mit der Polizei immer wieder sogenannte Begehungsfahrten in dicht besiedelten Gebieten aus. Autos, die dann die Feuerwehr blockieren, werden rigoros abgeschleppt. Ziel ist es, die Autofahrer auf die bestehenden Gefahren durch unachtsames Parken zu sensibilisieren.

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