Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
  • Der Bundesgerichtshof (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck

Mutter tötet Sohn mit Gift-Pudding – Bundesgerichtshof prüft Haftstrafe

Eine Mutter gibt ihrem Sohn eine tödliche Medikamentendosis. Eigentlich will sie nach eigenen Angaben auch sich selbst töten, aber das misslingt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil überprüft – und kommt zu einem klaren Ergebnis.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision einer wegen Mordes an ihrem pflegebedürftigen Sohn zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilten Mutter als unbegründet verworfen. Damit sei das Urteil gegen die heute 54 Jahre alte Frau rechtskräftig, teilte das Landgericht Hildesheim am Freitag zu dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. November mit. Die Kammer des Landgerichts hatte das Mordmerkmal der Heimtücke festgestellt. Jedoch handelte die Frau aus Sarstedt nach Überzeugung des Gerichts im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit, weil sie mit der Betreuung des behinderten 17-Jährigen überfordert war.

Hildesheim: Bundesgerichtshof prüft Strafe von Mutter

Die Frau hatte im Prozess zugegeben, ihrem Sohn eine tödliche Medikamentendosis in einem Schokopudding gegeben zu haben: „Ich wusste nicht mehr weiter“, sagte sie unter Tränen. Der Jugendliche hatte das Prader-Willi-Syndrom – eine seltene, genetisch bedingte Behinderung mit körperlichen und geistigen Symptomen. Dazu zählten Wutausbrüche und Zwangshandlungen, später auch Psychosen.

Im März 2021 beschloss die Mutter nach Feststellungen der Kammer, sowohl den Jungen als auch sich selbst zu töten. Sie aß demnach vergiftetes Apfelmus, konnte aber gefunden und wiederbelebt werden. Der Jugendliche dagegen starb.

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Laut Gericht wurde das Geständnis der Frau bei der Strafzumessung zu ihren Gunsten berücksichtigt. Nachteilig wirkte sich aber aus, dass der 17-Jährige wegen seiner Erkrankung besonders schutzbedürftig war. Die 54-Jährige habe nunmehr mit dem Eintritt der Rechtskraft die verhängte Strafe zu verbüßen, teilte das Gericht mit. (dpa/mp)

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