Zum Schutz vor den Kameras hält der Anwalt dem Angeklagten Papiere vors Gesicht. Das illegale Rohr verlief von der Gartenlaube in den Schleemer Bach.
  • Zum Schutz vor den Kameras hält der Anwalt dem Angeklagten Papiere vors Gesicht. Das illegale Rohr verlief von der Gartenlaube in den Schleemer Bach.
  • Foto: Lübbe/Apple Karten

paidEkel-Prozess in Hamburg: Der Laubenpieper und das illegale Schiet-Rohr

Es ist ein Gerichtsprozess mit unappetitlichen Einzelheiten: Es geht um Fäkalien, die aus einer Gartenlaube durch ein illegales Rohr in einen Teich in Jenfeld geleitet wurden – gegen den Pächter Aurel S. wurde ein Strafbefehl in Höhe von 3000 Euro erlassen. Doch der Mann wehrte sich dagegen, legte Einspruch ein und hatte Erfolg – und das, obwohl ihm die Richterin kein Wort glaubt und seine Laube mehr einem Ferienhäuschen als einer Gartenhütte gleicht.


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