Brauchen dringend einen Plan: Christian Lindner (FDP, v.l.), Robert Habeck (Grüne) und Olaf Scholz (SPD).
  • Brauchen dringend einen Plan: Christian Lindner (FDP, v.l.), Robert Habeck (Grüne) und Olaf Scholz (SPD).
  • Foto: dpa | Michael Kappeler

Tanken und heizen wird teurer: Ampel einigt sich beim Haushalt – neue Steuern kommen!

Die Spitzen der Ampel haben sich beim Bundeshaushalt 2024 geeinigt: Unter anderem soll der CO2-Preis beim Tanken und Heizen mit fossilen Energien angehoben werden! Zudem soll es eine Kerosinsteuer auf innerdeutsche Flüge und eine Plastiksteuer geben.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sagten am Mittwoch, es werde beim CO2-Preis auf den alten Preispfad der großen Koalition zurückgekehrt. Das bedeutet, der CO2-Preis steigt zum 1. Januar 2024 nicht wie bisher geplant auf 40 Euro pro Tonne – sondern auf 45 Euro. Die Folge: Tanken und Heizen mit fossilen Energien wird teurer als bislang geplant.

Ampel hat sich auf Haushalt geeinigt: Jetzt sollen Kerosin- und Plastiksteuer kommen

Zudem will die Ampel-Koalition nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Kerosinsteuer auf innerdeutsche Flüge einführen und Steuervergünstigungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft streichen, den sogenannten Agrardiesel. Außerdem sollen alle Plastikverpackungen besteuert werden. Das ist Teil der Einigung über den Bundeshaushalt 2024.

Mit der Einigung über den Bundeshaushalt im nächsten Jahr ist eine Lösung der Haushaltskrise in Sicht, die die Ampel-Regierung stark unter Druck gesetzt hat. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatten seit vier Wochen beraten, wie ein 17 Milliarden Euro großes Loch im Etat für das kommende Jahr gestopft werden kann.

Ampel einigt sich beim Bundeshaushalt 2024

Außerdem ging es darum, wie Investitionen in den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft trotz des Urteils möglich gemacht werden können. 60 Milliarden Euro fehlen im sogenannten Klima- und Transformationsfonds, die für Vorhaben in den nächsten Jahren schon fest eingeplant waren. Allein für das kommende Jahr geht es hier um 13 Milliarden Euro.

Die Karlsruher Richter hatten eine Umwidmung im Etat von 2021 für nichtig erklärt. dpa | Uli Deck
Die Karlsruher Richter hatten eine Umwidmung im Etat von 2021 für nichtig erklärt.
Die Karlsruher Richter hatten eine Umwidmung im Etat von 2021 für nichtig erklärt.

Die Karlsruher Richter hatten eine Umwidmung im Etat von 2021 für nichtig erklärt und entschieden, dass die Bundesregierung Corona-Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen darf.

Einnahmen aus der CO2-Bepreisung fließen in den Klima- und Transformationsfonds, aus dem Projekte unter anderem für Klimaschutz finanziert werden. Durch den höheren Preis gibt es nun also Mehreinnahmen. Als Folge des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts muss im Fonds eingespart werden.

Erhöhung vom CO2-Preis wurde wegen Energiekrise verschoben

Derzeit liegt der CO2-Preis bei 30 Euro. Eine Erhöhung des CO2-Preises ab Anfang 2023 hatte die Koalition wegen der Energiekrise verschoben – und war damit vom Preispfad der Vorgängerregierung aus Union und SPD abgewichen.

Am Dienstagvormittag waren Scholz, Lindner und Habeck erneut im Kanzleramt zusammengekommen, nachdem sie ihr Gespräch in der Nacht zuvor zum wiederholten Mal vertagt hatten. Später holten sie die Ampel-Fraktionschefs dazu, sprachen selbst in ihren Fraktionen und zogen sich dann wieder im kleinen Kreis ins Kanzleramt zurück. Am Ende war offenkundig eine Nachtsitzung nötig. Die Einigung kam am frühen Mittwochmorgen. 

Eigentlich wollte die Ampel-Regierung den Etat für 2024 unbedingt noch vor Jahresende beschließen, schon in der vergangenen Woche war aber klar, dass das wegen Beratungszeiten von Bundestag und Bundesrat nicht mehr gelingen wird. Nun könnte möglicherweise zumindest der Haushaltsausschuss des Bundestags seine Beratungen vor Weihnachten noch abschließen. Das hängt allerdings davon ab, wie umfangreich die von den Spitzenpolitikern vorgeschlagenen Etatänderungen sind. Im Januar könnte der Bundestag dann zur Haushaltswoche zusammenkommen und den Etat beschließen, danach der Bundesrat grünes Licht geben.

So lange würde eine sogenannte vorläufige Haushaltsführung gelten. Dann sind vorerst nur Ausgaben möglich, die nötig sind, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. In der Praxis kann das Finanzministerium den Ministerien jedoch bewilligen, pro Monat einen Prozentsatz der Mittel des noch nicht verabschiedeten Haushaltsentwurfs zu nutzen.

Schuldenbremse, Sozialleistungen: Wichtige Details noch unklar

Zu welcher Lösung sich Scholz, Habeck und Lindner durchrangen, wurde zunächst nicht bekannt. Im Gespräch war unter anderem die Aussetzung der Schuldenbremse auch für das Jahr 2024. Das Grundgesetz erlaubt in besonderen Notlagen eine höhere Kreditaufnahme. Eine solche Notlage könnte durch den Ukraine-Krieg gegeben sein, hatten SPD und Grüne argumentiert.

Dann könnte man möglicherweise eng begrenzt die Hilfszahlungen für das von Russland angegriffene Land über Kredite finanzieren. Lindner hatte sich zuletzt noch nicht überzeugt gezeigt. Auch FDP-Fraktionschef Christian Dürr hatte am Dienstag betont, er sehe nicht die rechtlichen Voraussetzungen zur Erklärung einer Notlage. Die Union erwägt, bei einer Aussetzung der Schuldenbremse erneut vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Ebenfalls debattiert wurde harte Sparrunden in verschiedenen Bereichen. Die FDP wollte vor allem Sozialleistungen und bestimmte Subventionen überprüfen. Umstritten war etwa die geplante Erhöhung des Bürgergelds. Auch die Kindergrundsicherung, die 2025 starten soll, könnte weiter aufgeschoben werden. Kanzler Scholz schloss einen Kahlschlag bei Sozialleistungen aus – in der SPD hieß es aber zugleich, über die Zielgenauigkeit der Leistungen werde man sprechen müssen.

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Die Grünen plädierten für einen Abbau klimaschädlicher Subventionen, zu denen nach ihrer Einschätzung etwa Steuervorteile für Diesel und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gehören. Das würde dem Staat mehr Einnahmen und dadurch mehr Spielraum bringen. (dpa)

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