Nach heftiger Kritik: Schwesta Ewa tritt Haft an und muss mit strikter Begrenzung leben
Düsseldorf –
Rapperin Schwesta Ewa (35) hat am Sonntagabend ihre Haft in der JVA Willich II angetreten. Das bestätigte ein Sprecher der Anstalt am Montagmorgen.
Die Musikerin mit dem bürgerlichen Namen Ewa Malanda war im Februar rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden – wegen mehrfacher Körperverletzung und Steuerhinterziehung. Malanda war vor einem Jahr Mutter geworden. Das Kind musste sie bei Verwandten zurücklassen. Einen Mutter-Kind-Platz in einer anderen JVA hatte sie nicht bekommen.
Schwesta Ewa tritt Haftstrafe ohne Kind an
In einem Internet-Live-Video auf ihrem Instagram-Account war am Sonntagabend zu sehen, wie Ewa Richtung JVA fuhr. Laut Medienberichten betrat sie die Anstalt um 20.59 Uhr. Wie ein Sprecher der JVA sagte, gibt es für die inhaftierten Frauen „Regelbesuche“ in einem Sammelraum, zu denen gegebenenfalls auch Kinder mitgebracht werden können. Die Zahl der Besuche sei begrenzt.
Nach einer Prüfung könnten dann auch „Langzeitbesuche“ arrangiert werden, bei denen Mütter und ihre Kinder sich in einem gesonderten Raum für bis zu zwei Stunden oder länger treffen.
Schwesta Ewa hatte ursprünglich auf einen Platz in der JVA Fröndenberg gehofft, wo Mütter mit ihren Kindern untergebracht werden können. Das hatte die JVA nach Ewas Angaben abgelehnt – was sie in den Sozialen Medien bis zuletzt kritisierte.
Schwesta Ewa übt Kritik vor Haftantritt
„Tagsüber lache ich in Storys, abends heule ich alleine im Bett und weiß nicht weiter…“, wandte sich die 35-Jährige Anfang des Jahres verzweifelt an ihre Fans. Wenige Tage vor Haftantritt.
Im Juni 2017 wurde die Polin, die mit bürgerlichem Namen Ewa Mandala heißt, zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnisstrafe verurteilt (hier lesen Sie mehr), unter anderem wegen Steuerhinterziehung und 35-facher Körperverletzung.
Schwesta Ewa darf nicht in Mutter-Kind-Gefängnis
Lange hatte die Rapperin gehofft, in eine sogenannte Mutter-Kind-JVA zu kommen, ihre 11 Monate alte Tochter Aaliyah (Vater unbekannt) mitnehmen zu können. Doch jetzt: Aus der Traum!
Das einzige Gefängnis, das eine solche Unterbringung anbietet, hat die „Es fehlt ’n Zwanni“-Rapperin, die früher als Prostituierte und Zuhälterin gearbeitet hat, abgelehnt.
Ein Sprecher der Vollzugsanstalt im September zu „Bild“: „Nach unserer Einschätzung ist Ewa Mandala von der Persönlichkeitsstruktur her höchst manipulierbar und gewaltbereit. Wir empfehlen, dass sie sich zunächst im geschlossenen Vollzug bewähren soll.“
Ein Schlag ins Gesicht für Ewa, die sich jetzt um die psychische Entwicklung ihrer Tochter sorgt: „In den ersten zwei Jahren ihres Lebens, wo das Urvertrauen aufgebaut wird. Aaliyah wird die Bindung zu mir verlieren, es zerfrisst mich innerlich, es tötet mich einfach.“
Schwesta Ewa: „Ich habe eine super Sozialprognose“
Die Einschätzung der JVA Fröndenberg kann die 35-Jährige sowieso gar nicht nicht nachvollziehen und klagt: „Auch wenn der ein oder andere mich hier nur als asoziale Hure wahrnimmt, wissen die Leute, die mir hier folgen, dass ich eine super Mami bin und alles stehen und liegen gelassen habe, nur um mich auf sie zu konzentrieren. Ich habe eine super Sozialprognose und trotzdem wird mein Säugling einfach von mir getrennt.“ (jri, dpa)