Björn Höcke
  • Björn Höcke, Thüringer AfD-Fraktionschef, während einer Sitzung des Thüringer Landtags. (Archivfoto)
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Hunderttausende unterzeichnen Petition für Entzug von Björn Höckes Grundrechten

Die AfD bekommt immer mehr Zulauf – umso stärker wird über Rezepte gegen ihren Erfolg nachgedacht. Ein Verbotsverfahren wird schon länger diskutiert. Nun rückt noch ein anderer Weg in den Fokus.

Angesichts des Erstarkens der AfD wird neben einem Verbotsverfahren nun eine weitere Möglichkeit diskutiert: ein Antrag auf Entzug der Grundrechte für herausragende Verfassungsfeinde. Dazu ist inzwischen eine Petition gestartet worden, die sich namentlich gegen den Thüringer AfD-Partei- und Fraktionschef Björn Höcke richtet, dessen Landesverband der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einstuft. Die Petition appelliert an die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen, FDP sowie den Oppositionsfraktionen CDU/CSU und Linke, die Bundesregierung zu einem entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu bewegen.

Bis Montagnachmittag waren auf der Petitionsplattform des Kampagnen-Netzwerks Campact bereits knapp 850.000 Unterschriften eingegangen für den Vorstoß unter dem Titel „Stoppen Sie den Faschisten Björn Höcke: Veranlassen Sie, dass die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 Grundgesetz stellt“. Damit ist das Quorum weit übererfüllt: Ab 50 000 Unterstützern muss sich der Petitionsausschuss des Bundestags mit einer öffentlichen Petition befassen und Gelegenheit zur Anhörung geben.

In Thüringen steht im September eine Landtagswahl an. Höckes AfD liegt in den Umfragen mit großem Abstand vorn: derzeit bei 34 bis 36 Prozent.

Möglicher Grundrechte-Entzug ist im Grundgesetz geregelt

Die Möglichkeit des Grundrechte-Entzugs ist im Grundgesetz geregelt: Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte“, heißt es in Artikel 18. „Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“ Dafür ist ein Antrag des Bundestags, der Bundesregierung oder einer Landesregierung nötig.

Nach dem Verfassungsgerichtsgesetz beinhaltet das auch die Möglichkeit, jemandem das Wahlrecht, die Wählbarkeit und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter abzuerkennen. Dabei kann Karlsruhe auch nur einzelne Grundrechte entziehen und dies außerdem zeitlich befristen, jedoch auf mindestens ein Jahr.

Die Petition ist bereits vor zwei Monaten gestartet worden und hat seitdem regen Zulauf. Nach Bekanntwerden des Potsdamer Treffens radikal rechter Aktivisten und Extremisten mit einigen AfD-Funktionären und auch CDU-Mitgliedern hat der Zuspruch in den vergangenen Tagen stark zugenommen.

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Der frühere Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, hatte der Deutschen Presse-Agentur bestätigt, dass er bei dem Treffen im November über „Remigration“ gesprochen hatte. Rechtsextremisten meinen damit in der Regel, dass eine große Zahl Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll – auch unter Zwang. Laut dem Medienhaus Correctiv nannte Sellner drei Gruppen: Asylbewerber, Ausländer mit Bleiberecht – und „nicht assimilierte Staatsbürger“.

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Der Linken-Politiker Dietmar Bartsch rief zur Unterzeichnung der Petition auf, verlangte von den Parteien aber eine politische Auseinandersetzung. „Diese Petition aus der Mitte der Gesellschaft ist begrüßens- und unterstützenswert, und ich wünsche mir, dass viele Bürgerinnen und Bürger diese unterzeichnen“, sagte der Bundestagsabgeordnete am Montag dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Er habe sie aber nicht unterschrieben, denn: „Wir Politiker müssen die politische Auseinandersetzung führen.“ (mp/dpa)

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