Schönheits-OPs im Wohnzimmer: Pfusch-Heilpraktikerin wehrt sich gegen Strafe
Sie führte Schönheitsbehandlungen in ihrem Wohnzimmer durch. Und dabei ging einiges schief. Im Sommer vergangenen Jahres war eine 35-jährige Hamburgerin wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Doch dieses Urteil wollte die selbsternannte Faltenglätterin nicht akzeptieren. Am Dienstag fand der Berufungstermin vor dem Hamburger Landgericht statt – mit unerwartetem Ende.
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