In Hamburg werden immer mehr Ferienwohnungen vermietet – besonders in einem Bezirk. (Symbolbild)
  • In Hamburg werden immer mehr Ferienwohnungen vermietet – besonders in einem Bezirk. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Christian Charisius

In diesem Bezirk vermieten immer mehr Hamburger ihre Wohnung an Touris

Wer in Hamburg seine Wohnung gegen Geld an Touristen vermietet, darf das für maximal acht Wochen pro Jahr – und muss dafür eine spezielle Nummer beantragen. Diese Zahl ist in einem Hamburger Bezirk deutlich nach oben geschossen.

Gerade im Kerngebiet des Bezirks Eimsbüttel scheint der Trend mehr und mehr zur Ferienwohnung zu gehen. Mehr als 61 Prozent der Ferienwohnungen sind in den Postleitzahlgebieten rund um die Stadtteile Rotherbaum, Hoheluft-West und Eimsbüttel registriert. Das geht aus einer aktuellen Anfrage der Eimsbütteler Linkenfraktion hervor.

Immer mehr Ferienwohnungen im Bezirk Eimsbüttel

Seit April 2019 dürfen in Hamburg Übernachtungsangebote nur noch unter Angabe einer Wohnraumschutznummer auf Plattformen wie Airbnb veröffentlicht werden. Ohne die Nummer drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Die Stadt will so die Zweckentfremdung von dringend benötigtem Wohnraum verhindern.

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Die Anzahl dieser Wohnraumschutznummern stieg in Eimsbüttel im Jahr 2023 auf 2069. Im Jahr davor waren es noch 1732 gewesen. Das entspricht einem Zuwachs von ungefähr 19 Prozent.

Mehr Ferienwohnungen – aber auch mehr Bußgelder

„Immer mehr Menschen wollen in Eimsbüttel ihren Wohnraum oder Teile ihres Wohnraums als Ferienwohnung verwerten“, bilanziert der Eimsbütteler Linken-Politiker Mikey Kleinert. „Das ist kein guter Trend, weil damit mehr und mehr Wohnraum nicht mehr als normaler Wohnraum genutzt wird. Untervermietung oder Wohngemeinschaften scheinen außer Mode, Ferienwohnungen rentabler.“

Die kleine Anfrage zeigt allerdings auch, dass das Bezirksamt Eimsbüttel Fortschritte bei der Überwachung von Ferienwohnungen macht: Im Jahr 2023 gab es insgesamt 28 Ermittlungen vor Ort, das sind zehn mehr als im Jahr davor. Dazu stiegen auch die Bußgeldverfahren von zwölf auf 45 Stück. Dabei wurden Geldstrafen in Höhe von 100 bis 10.000 Euro verhängt. Dazu kommen sieben Verwarngelder in Höhe von jeweils 55 Euro.

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