Ein Mann fährt auf einem Fahrrad.
  • Der Angeklagte O. soll auf den Geschädigten L. eingeschlagen haben, nachdem der kritisiert hatte, dass O. mit seinem Fahrrad auf dem Fußgängerweg fuhr. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa | Annette Riedl

Fußgänger weist Radfahrer zurecht – Streit eskaliert völlig

Streit mit brutalem Ende: In Hamburg wies ein Fußgänger einen Radfahrer zurecht – er dürfe nicht auf dem Fußgängerweg fahren. Es entwickelte sich ein Streit, in dessen Verlauf der Fahrradfahrer (34) schließlich auf den Fußgänger eingeprügelt haben soll. Als Konsequenz erhielt der 34-Jährige einen Strafbefehl. Vor dem Amtsgericht Wandsbek wehrt er sich nun dagegen.

Der Vorwurf gegen den Angeklagten O. lautet vorsätzliche Körperverletzung. Abgespielt haben soll sich die Tat am 16. August 2022 an der Ritterstraße (Wandsbek).

34-Jähriger wehrt sich gegen Strafbefehl

Nachdem der Fußgänger L. den 34-Jährigen zurechtgewiesen hatte, soll der Angeklagte einen Rucksack zwischen L.s Beine geworfen und ihn so zu Fall gebracht haben. Anschließend soll der 34-jährige O. auf den am Boden liegenden L. eingeschlagen und -getreten haben. Mehrfach habe er L. dabei auch als „Hurensohn“ beleidigt, so der Vorwurf.

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Der angegriffene Fußgänger erlitt bei der Tat Hämatome, eine Platzwunde und Prellungen. Ein Strafbefehl gegen O. wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung sah eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen vor. Gegen diesen wehrt sich O. nun jedoch. Der Prozess findet am Montag ab 9.30 Uhr vor Amtsgericht Wandsbek statt. (mp)

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