Corona-Maßnahmen: Hotels, Fitnessstudios & Co.: Diese Lockerungen gelten ab Dienstag
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Die Zahl der Neuinfektionen sinkt rapide: Am Freitag lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 27,1. Die Hamburger sollen daher ab Dienstag wieder mehr Freiheiten bekommen. Folgende Maßnahmen hat der Hamburger Senat zum 1. Juni beschlossen.
Beherbergungen:
Hotels, Hostels und Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze oder vergleichbare Beherbergungseinrichtungen dürfen unter Auflagen bis zu 60 Prozent ihrer zulässigen Kapazität öffnen. Die Gäste müssen vor Beginn des Aufenthalts sowie danach alle 72 Stunden einen negativen Coronatest vorlegen und ihre Daten für die (digitale) Kontaktnachverfolgung hinterlegen. Darüber hinaus gilt überall abseits des persönlichen Gästebereiches sowie der Restaurant- und Speisebereiche Maskenpflicht. Gastronomische Angebote im Innenbereich der Beherbergungsbetriebe gibt es ausschließlich für die beherbergten Gäste.
Kontaktbeschränkungen:
Zusammenkünfte im privaten Haushalt sollen weiterhin auf maximal fünf Personen beschränkt sein, jedoch können diese aus unterschiedlichen Haushalten kommen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei weiterhin nicht mitgerechnet.
Sport- und Freizeitaktivitäten
Fitness-, Sport- und Yogastudios dürfen unter entsprechenden Auflagen ihre Innenbereiche öffnen. Voraussetzung ist unter anderem eine Testpflicht, die (digitale) Kontaktnachverfolgung sowie eine Begrenzung auf eine Person je zehn Quadratmeter Fläche. Die Geräte beziehungsweise der individuelle Bewegungsbereich – beispielsweise um die Yogamatte herum – müssen 2,5 Meter Abstand zueinander haben.
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Sportveranstaltungen unter freiem Himmel und in Hallen dürfen unter Auflagen mit bis zu 650 Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden (Auflagen: Testpflicht, fester Sitzplatz, (digitale) Kontaktnachverfolgung, medizinische Masken sind Pflicht).
Sonstige Veranstaltungen in Innenräumen sind mit bis zu 50 Personen möglich (Auflagen: Testpflicht, fester Sitzplatz, (digitale) Kontaktnachverfolgung, Maskenpflicht), soweit es in der Eindämmungsverordnung nicht eine besondere Regelung für diese Veranstaltungsart gibt.
Zoologische und botanische Gärten dürfen jetzt auch wieder ihre Innenbereiche öffnen. Besucher müssen einen negativen Coronatest vorweisen, zudem gilt die (digitale) Kontaktnachverfolgung sowie die Maskenpflicht.
Hafen- und Stadtrundfahrten sowie touristische Gästeführungen sind im Außenbereich mit Gruppen bis zu 20 Personen, im Innenbereich mit Gruppen bis zu zehn Personen zulässig. Im Innenbereich gilt als Zugangsvoraussetzung die Vorlage eines Nachweises über einen negativen Coronatest, die (digitale) Kontaktnachverfolgung sowie eine Maskenpflicht (in Fahrzeugen eine FFP-Maskenpflicht wie im ÖPNV). Geschlossene Fahrzeuge (auch Schiffe) dürfen mit maximal sechzig Prozent ihrer Kapazitäten ausgelastet sein.
Angebote von Freizeitaktivitäten im Außen- und Innenbereich dürfen mit einer Begrenzung der Personenzahl in geschlossenen Räumen (analog zum Einzelhandel: eine Person pro zehn Quadratmeter Fläche), Maskenpflicht, Vorlage eines Nachweises über einen negativen Coronatest, (digitale) Kontaktnachverfolgung und Einhaltung der Kontaktregeln, angeboten werden (zum Beispiel Kletterseilgärten, Escape Rooms, Skateparks, etc.). Gruppenangebote sind im Freien mit bis zu 20 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu zehn Personen zulässig.
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Chorproben dürfen im Freien stattfinden.
Kitas und Schulen:
Am 31. Mai startet der Präsenzunterricht für alle Klassenstufen an allgemeinbildenden Schulen. Kitas gehen ab dem 7. Juni wieder in den Regelbetrieb. Und an den Hochschulen können ab sofort mehr Formate in Präsenz stattfinden, insbesondere Prüfungsvorbereitungen, Prüfungsleistungen sowie Forschungs- und Lehrtätigkeiten in Laboren und Werkstätten.
Hochzeiten:
Die bezirklichen Standesämter ermöglichen es Hochzeitspaaren ab 28. Mai 2021, sich in Anwesenheit von Gästen (Testpflicht für Gäste) trauen zu lassen, wobei je nach den räumlichen Gegebenheiten bis zu zehn Personen (einschließlich Standesbeamte) an der Trauung teilnehmen können.
Davon unberührt bleibt es aber bei der generellen Regel, dass private Feierlichkeiten nur im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen (maximal fünf Personen) zulässig sind. Dies betrifft auch alle Aktivitäten von Hochzeitspaaren nach der Zeremonie im Standesamt.
Kreuzfahrten
Ab dem 11. Juni dürfen in Hamburg auch wieder Kreuzfahrtschiffe abgefertigt werden. Für Kreuzfahrten gilt ein strenges Hygienekonzept, zu dem ein Nachweis über einen negativen PCR-Test gehört, der vor dem Boarding vorgelegt werden muss und nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Beratung über Außengastronomie am Dienstag
In zehn bis 14 Tagen will der Senat neue Öffnungsschritte in den Bereichen Kontaktbeschränkungen, Veranstaltungen, Gastronomie und touristische Angebote beschließen. Allerdings soll über eine mögliche Öffnung der Innengastronomie bereits am kommenden Dienstag beraten werden.