Hells-Angels-Symbol: Totenkopf im Profilbild: 27-Jähriger muss Strafe zahlen
Teurer Totenkopf: Weil in seinem Profilbild bei einem Messenger-Dienst das Symbol des verbotenen Hamburger Chapter des Rockerclubs „Hells Angels“ zu sehen war, muss ein 27-Jähriger 600 Euro Strafe zahlen. Seinen Einspruch gegen den Strafbefehl über 20 Tagessätze à 30 Euro hat der Angeklagte kurz vor der Hauptverhandlung vor dem Hamburger Amtsgericht zurückgezogen.
Das Profilbild zeigte den 27-Jährigen und weitere Personen, dazu den rot-weißen Schriftzug „Hells Angels“ und den stilisierten Totenkopf („Deathhead“). Das Problem: Schriftzug und Totenkopf mit Flügeln sind verboten. Wer sie öffentlich zeigt, verstößt gegen das Vereinsgesetz, darauf stehen Geldstrafe oder maximal ein Jahr Haft.
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Das Hamburger Chapter der Rockervereinigung „Hells Angels“ ist schon seit 1983 verboten, wegen der schweren Straftaten seiner Mitglieder. 2017 verschärfte der Bundestag das Kuttenverbot: Seitdem sind auch Kutten verboten, die das „Hells Angels“-Logo mit einem anderen Ortsnamen zeigen. Das gilt auch, wenn die Symbole eintätowiert sind: Geht ein Höllenengel schwimmen, muss er den geflügelten Totenkopf abkleben. Eine Verfassungsbeschwerde der Rocker gegen die Verschärfung blieb erfolglos.