WADA feiert Valieva-Sperre als Erfolg im Kampf gegen „Kinderdoping“ – Russland empört
Eiskunstläuferin Kamila Valieva ist fast zwei Jahre nach dem Dopingskandal von Peking vom CAS für vier Jahre gesperrt worden.
Die Manipulationsaffäre um die russische Eiskunstläuferin Kamila Valieva hat nach quälendem Hickhack über fast zwei Jahre ein vorläufiges Ende gefunden. Nach der vom Internationalen Sportgerichtshof CAS ausgesprochenen Vier-Jahres-Sperre für die 17-Jährige feiert die WADA einen bahnbrechenden Erfolg im Kampf gegen „Kinderdoping“. Die Russen reagierten hingegen empört, sprachen von einer politisch motivierten Entscheidung – und von einer Kriegserklärung gegen den russischen Sport.
Sperre gilt rückwirkend, ein Start bei Olympia 2026 sei möglich
Die dreiköpfige Sportrechtskammer im Schweizer Lausanne stellte fest, dass Valieva „einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen“ Russlands begangen habe. Der Beginn der Sperre wurde auf den 25. Dezember 2021 festgesetzt, Valieva dürfte also theoretisch bei Olympia 2026 in Mailand starten – so Russen und Russinnen dann überhaupt zugelassen sind.
Der Fall hatte seit Bekanntwerden für riesigen Wirbel gesorgt: Einen Tag nach dem vermeintlichen Olympiasieg Russlands im Teamwettbewerb der Winterspiele von Peking, bei dem die damals 15-Jährige als erste Eiskunstläuferin bei einem olympischen Wettbewerb einen Vierfachsprung gestanden hatte, war ein positiver Dopingtest des Eis-Wunderkindes veröffentlicht worden.
Kuriose Begründung für den Befund: Russland wird Gold im Nachhinein aberkannt
Demnach war bei einer Probe im Rahmen der nationalen Meisterschaften im Dezember 2021 bei Valieva Trimetazidin festgestellt worden. Mit dem Mittel soll die Leistung des Herzens steigerbar sein, laut weltweitem Anti-Doping-Code ist es verboten. Die Begründung von Valieva Verteidigern: Die junge Eiskunstläuferin aus einem Glas getrunken, aus dem ihr herzkranker Großvater zuvor angeblich sein Medikament eingenommen hatte.
Die Medaillen nach dem Teamwettbewerb wurden in Peking nicht vergeben. Da der CAS entschied, dass Valieva alle seit dem Positivtest gesammelten „Titel, Auszeichnungen, Medaillen, Preis- und Antrittsgelder“ aberkannt werden, wird Gold nun wohl auch nicht an Russland gehen.
Russland hält die Sperre für eine politische Entscheidung
Auch deshalb schickten das Russische Olympische Komitee (ROC) und der Kreml am Montag prompt giftige Botschaften. „Dem russischen Sport ist der Krieg erklärt worden“, und dafür seien offenbar „alle Mittel recht“, teilte das ROC mit. „Natürlich sind wir damit nicht einverstanden. Aus meiner Sicht ist es eine politische Entscheidung“, sagte Dmitry Peskov, Sprecher von Präsident Wladimir Putin laut russischen Nachrichtenagenturen.
Derzeit schwelt der Dauerstreit, ob und wie Sportler und Sportlerinnen aus Russland angesichts vielfältiger Dopingskandale und auch des Angriffskrieges gegen die Ukraine wieder zu internationalen Sportveranstaltungen zugelassen werden. Bei Olympia 2024 in Paris dürfen Russen als neutrale Athleten unter Auflagen starten.
WADA und ISU zogen vor den CAS, da Russland auf eine Strafe verzichtete
Russlands Verhalten in der Doping-Causa Valieva war letztlich Auslöser dafür, dass die Affäre in Lausanne landete. Die Russische Anti-Doping-Agentur (RUSADA) hatte im Januar 2023 auf eine Strafe für Valieva verzichtet, die Welt-Anti-Doping-Agentur und der Eiskunstlauf-Weltverband ISU zogen vor den CAS. Die Anhörung war Ende September nach drei Gerichtstagen um mehrere Wochen vertagt worden.
Die WADA begrüßte allerdings nun das Urteil und teilte mit: „Kinderdoping ist unverzeihlich.“ Valieva galt als in Peking 15-Jährige gemäß des Welt-Anti-Doping-Codes als „geschützte Person“, dennoch wurde ihr Fall öffentlich. Eine Ad-hoc-Kommission des CAS ließ Valieva Einzelstart in Peking zu, unter dem Druck der Öffentlichkeit und unter Tränen stolperte sie in der Kür mehrfach und fiel von Platz eins nach dem Kurzprogramm auf Rang vier zurück.
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Zwei Jahre später hat die Affäre nun ein Ende – womöglich aber nur ein vorläufiges. Die Entscheidung des CAS ist zwar bindend, die Parteien haben aber das Recht, aus verfahrensrechtlichen Gründen innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht einzulegen. (lg/sid)