„Es gibt nur zwei Geschlechter!“ Dynamo Dresden verteidigt Banner seiner Fans
Wegen eines beim Spiel in Ingolstadt gezeigten Banners ermittelt der DFB gegen Dynamo Dresden. Der Verein bezieht nun Stellung dazu und wehrt sich gegen Vorwürfe.
Drittligist Dynamo Dresden sieht den jüngsten Protest seiner Anhänger mit einem Banner nicht als diskriminierendes Verhalten, sondern als Kritik an der Deutschen Fußball Liga.
„Nach den uns bisher vorliegenden Informationen bewerten wir die Banneraktionen als Ausdruck und Teil des Protests unserer aktiven Fanszene gegen einen möglichen Investoreneinstieg bei der DFL mit kritischer Bezugnahme auf jene Strafe, die vor Kurzem Bayer 04 Leverkusen für ähnlich lautende Banner ihrer Anhängerschaft erhielt. Die polarisierende Wortwahl ist dabei vorrangig ein Stilmittel, um Aufmerksamkeit zu generieren“, teilte Dynamo mit.
Klub entgegnet Diskriminierungsvorwürfen
Vom Vorwurf der Diskriminierung distanziert sich der Klub, nachdem Fans beim 1:2 in Ingolstadt am vergangenen Sonntag ein zweiteiliges Banner ausrollten. Darauf war zu lesen: „Es gibt nur einen lächerlichen DFB… und zwei Geschlechter!“ Dynamo verwies auf sein Leitbild und die Fan-Charta. Der Klub sei „offen für jeden, der die Werte des Vereins anerkennt: Menschen aller Schichten, Hautfarben und Kulturen kommen in unseren Farben zusammen“. Dynamo wolle die Aktion vereinsintern mit den entsprechenden Fachbereichen analysieren und anschließend den Dialog mit der Fanszene suchen.
Der DFB hatte nach den Vorkommnissen in Ingolstadt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die angeforderte Stellungnahme hat Dynamo noch nicht versendet.
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Im November hatten Anhänger von Bayer Leverkusen im Spiel gegen Werder Bremen ein Banner mit dem Schriftzug „Es gibt viele Musikrichtungen, aber nur zwei Geschlechter“ hochgehalten. Bayer wurde dafür in der vergangenen Woche zu einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro verurteilt, da der DFB dies als diskriminierendes und unsportliches Verhalten der Anhänger wertete. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt jede Person vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Seit Januar 2019 ist im Geburtenregister neben „männlich“ und „weiblich“ auch die Option „divers“ für intersexuelle Menschen möglich. (lg/dpa)