Der Angeklagte im Strafjustizgebäude
  • Der Angeklagte neben seiner Anwältin im Strafjustizgebäude
  • Foto: dpa | Rabea Gruber

Geschlagen, gewürgt, vergewaltigt: Dieser Mann soll 21-Jährige gequält haben

Geschlagen, gewürgt, vergewaltigt: Die Liste der Qualen, die eine in Wilhelmshaven entführte Frau erleiden musste, ist lang. Ein 31-Jähriger steht in Hamburg vor Gericht – und will alles bestreiten.

Mit einem Messer am Hals beginnt für eine 21-Jährige in Wilhelmshaven (Niedersachsen) ein tagelanges Martyrium. Ihr Ex-Freund entführt sie nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Sommer vergangenen Jahres nach Hamburg. Fünf Tage lang soll er die junge Frau schwer misshandelt und vergewaltigt haben. Zum Prozessauftakt wirft der Staatsanwalt dem 31-Jährigen acht Straftaten vor, darunter Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung. 

Anklage: Auge blutig gedrückt und in Arm gebissen

Am Abend des 26. August bedrohte der Mann die Frau demnach mit einem Messer und stieß sie auf die Rückbank seines Autos, in dem zwei unbekannte Begleiter saßen. Dabei habe er ihr so stark mit dem Finger ins linke Auge gedrückt, dass es geblutet habe. Die Männer seien mit der 21-Jährigen nach Hamburg gefahren. Auf der Fahrt habe der Angeklagte der Frau in den Arm gebissen. In seiner Wohnung in Hamburg-Othmarschen habe er sie vergewaltigt, geknebelt, gewürgt und geschlagen. Dabei habe er sie mit Folter und Tod bedroht.

Schließlich sei es der jungen Frau gelungen, Kontakt zu ihrer Familie aufzunehmen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Ihr Vater habe die Polizei verständigt. Die Beamten befreiten die Frau und nahmen den 31-Jährigen nach Angaben eines Polizeisprechers in der Nacht zum 2. September fest. Vor der Tat hatte sich die Frau von dem Mann getrennt und war untergetaucht. Dann habe sie sich aber auf das Treffen in Wilhelmshaven eingelassen, sagte Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering.

Nach der Ankunft in Hamburg soll der Angeklagte die 21-Jährige zunächst in der Wohnung eines Freundes festgehalten haben. Dort habe sie sich auf einen Stuhl setzen müssen, hieß es in der Anklage. Anschließend habe er ihr mit dem Fuß so heftig in die linke Gesichtshälfte getreten, dass sie vom Stuhl gefallen sei. 

„Er werde sie mit heißem Wasser übergießen, ihr die Gliedmaßen abschneiden“

In seiner Wohnung an der Elbchaussee habe der Angeklagte der erheblich verletzten und verängstigten Frau Messer und Pfefferspray vorgehalten und ihr damit klargemacht, dass Fluchtversuche zwecklos seien. Sie habe sich ausziehen und auf das Bett legen müssen. Mindestens drei bis vier Mal habe er sie vergewaltigt. Er habe gedroht: „Er werde sie mit den Füßen in der Wohnung aufhängen, sie mit heißem Wasser übergießen, ihr die Gliedmaßen abschneiden und ihr eine Machete in den Kopf rammen“, hieß es in der Anklage. 

Laut eines weiteren Anklagepunktes fesselte er der 21-Jährigen die Hände und knebelte sie mit Klebeband. Dann schlug er sie mit einem Ledergürtel. Bei einer weiteren Tat habe er sie so stark gewürgt, dass sie die Orientierung verloren habe. Am 31. August schlug er ihr den Angaben zufolge mit der Faust schmerzhaft in den Rücken. Was sich zwischen dieser Tat und der Befreiung der Frau ereignete und wie die Festnahme des Angeklagten ablief, ist unklar. Polizei und Staatsanwaltschaft machten dazu keine näheren Angaben.  

Der Angeklagte äußerte sich am Mittwoch zunächst nicht zu den Vorwürfen. Seine Verteidigerin Jutta Heck kündigte an, sie und ihre Kollegin Bettina von Hindte würden am nächsten Verhandlungstermin an diesem Freitag eine umfangreiche Erklärung im Namen ihres Mandanten abgeben. Darin werde er die Tatvorwürfe bestreiten. Der erste Teil der Erklärung sei bereits fertig, den zweiten müssten sie noch mit dem Angeklagten besprechen. 

Angeklagte ist wegen Körperverletzung vorbestraft

„Unser Mandant wird mit Sicherungsverwahrung bedroht“, sagte von Hindte. Angesichts der Vorstrafen des Angeklagten solle aus Sicht der Staatsanwaltschaft die Verhängung von Sicherungsverwahrung geprüft werden, bestätigte Oechtering. Zunächst müssten aber die Entwicklung der Hauptverhandlungen und das Gutachten eines Sachverständigen abgewartet werden. Der Angeklagte ist nach ihren Angaben wegen Körperverletzung und anderer Gewaltdelikte einschlägig vorbestraft.

Gegen die beiden Begleiter auf der Fahrt nach Wilhelmshaven und zurück, von denen einer das Auto des 31-Jährigen fuhr, könnte wegen Beihilfe ermittelt werden. Die beiden seien jedoch unbekannt, erklärte Oechtering. Unbekannt sei ebenfalls, wo die Wohnung des Freundes in Hamburg liege und ob es sich bei dem Freund um einen der Begleiter handele.

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Der stämmige Angeklagte in Jeans und weißem Hemd war für die Zuschauer nur von hinten zu sehen. Mehrmals wandte er sich seinen Verteidigerinnen zu und sprach in geschäftigem Ton mit ihnen. Die Strafkammer hat 19 weitere Verhandlungstermine bis zum 31. Mai angesetzt. An diesem Freitag soll auch die junge Frau als Zeugin gehört werden. Möglicherweise könnte dabei die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Die Verteidigerinnen kündigten an, dass sie dies bereits vor der Erklärung ihres Mandanten beantragen würden. (dpa/mp)

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