Der Angeklagte Christian B. zu Prozessbeginn im Landgericht Braunschweig.
  • Der Angeklagte Christian B. zu Prozessbeginn im Landgericht Braunschweig.
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Verteidiger von Maddie-Verdächtigem säen Zweifel an Ermittlungen

War er es? Oder war er es nicht? Auch wenn es im Prozess gegen den wegen Vergewaltigungen in Portugal angeklagten Christian B. (47) nicht um den Fall Maddie geht, so steht die Frage nach seiner Schuld am Verschwinden des britischen Mädchens über allem. Seine Anwälte forderten nun einen Freispruch – wegen der dünnen Beweislage.

Im Prozess gegen den auch im Fall Maddie mordverdächtigen Christian B. ist die Verteidigung am zweiten Verhandlungstag in die Offensive gegangen. Sein Mandant werde nach dem Verfahren von den angeklagten Taten freizusprechen sein, sagte der Rechtsanwalt des 47-Jährigen, Friedrich Fülscher, am Freitag im Landgericht Braunschweig.

Angeklagter Christian B. will von seinem Schweigerecht Gebrauch machen

Dem Deutschen werden drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern in Portugal vorgeworfen. Wie sein Verteidiger ankündigte, wird der mehrmals verurteilte Sexualstraftäter von seinem Schweigerecht Gebrauch machen.

Gegen den 47-Jährigen wird seit Jahren wegen Mordverdachts im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen kleinen Maddie ermittelt, wie im Juni 2020 überraschend öffentlich bekannt wurde. Die damals dreijährige Britin wurde aus einem Appartement an der Algarve entführt. Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass Madeleine McCann tot ist, obwohl eine Leiche nie gefunden wurde.

Der Fall ist nicht Gegenstand des aktuellen Prozesses. Die anderen fünf angeklagten Taten werden in Braunschweig verhandelt, weil Christian B. in der niedersächsischen Stadt seinen letzten deutschen Wohnsitz hatte. Verteidiger Fülscher kritisierte, dass Christian B. seit Juni 2020 im „weltweiten medialen Dauerfeuer“ stehe.  Ermittlungsergebnisse seien der Verteidigung im Fall Maddie nicht vorgelegt worden, bemängelte er und sprach von „medialer Vorverurteilung“. „Wir verhandeln hier eben nicht den bekanntesten Vermisstenfall der Nachkriegszeit“, betonte der Rechtsanwalt aus Kiel.

Verteidiger von Christian B.: Die Beweislage ist schlecht

Christian B. wird in dem Braunschweiger Prozess vorgeworfen, zwischen Ende 2000 und Frühjahr 2006 eine unbekannte 70 bis 80 Jahre alte Frau in ihrer portugiesischen Ferienwohnung im Schlafzimmer vergewaltigt und dabei gefilmt zu haben. Im gleichen Zeitraum soll er eine unbekannte mindestens 14-jährige junge Frau an einen Holzpfahl in seiner damaligen Wohnung gefesselt, geschlagen und zum Oralverkehr gezwungen haben.

Die Beweislage in diesen Fällen sei schlecht, sagte Fülscher. Zwei Zeugen hatten ausgesagt, die Videos von den Vergewaltigungen gesehen zu haben. Deren Aussagen könnten auch unbewusst falsch sein, meinte der Anwalt. Nach Angaben der Verteidigung könnten sich diese Taten zudem früher ereignet haben und damit verjährt sein. Vor Ende 2000 hatte Christian B. mit einer Partnerin in der Wohnung gelebt, die von Kameras nichts gewusst habe. Dennoch hätte er die Taten begehen können, betonte Fülscher.  

2007 verschwand Maddie McCann aus eine Ferienanlage in Portugal. picture alliance/dpa/Real Madrid TV/efe/epa | Real Madrid TV
Maddie McCann Portugal
2007 verschwand Maddie McCann aus eine Ferienanlage in Portugal.

Im Jahr 2004 soll Christian B. in Praia da Rocha eine damals 20-jährige Frau aus Irland mehrfach brutal vergewaltigt haben. Sie soll im Verlauf des Prozesses als Zeugin gehört werden. Oberstaatsanwältin Ute Lindemann schilderte in ihrer knapp 30-minütigen Anklage detailliert, wie der maskierte Vergewaltiger die junge Frau in ihrem Appartement gefesselt, geknebelt und gequält habe.

Vergewaltigung in Portugal: Zeugin leidet noch heute an psychischen Verletzungen

„Du hast Angst, nicht wahr?“, soll der Angeklagte die Gefesselte nach zwei Vergewaltigungen gefragt haben. Danach habe er die junge Frau ausgepeitscht und mit einem Messer in der Hand aufgefordert, vor dem Sofa zu knien. In diesem Moment habe die Zeugin Todesangst erlitten, sagte die Oberstaatsanwältin. Sie habe gedacht, dass er ihr den Kopf abschneidet. Der Vergewaltiger habe seine Sachen zusammengepackt und sei geflüchtet. Die Zeugin leide noch heute psychisch, auch erinnerten sie Narben in ihren Kniekehlen an die Fesselung mit Wäscheleine-artigen Seilen.

Zu diesem Vorwurf sagte der Verteidiger, die Zeugin habe in jener Nacht sicher etwas Furchtbares erlebt: Ein maskierter Mann habe sie zum Sex gezwungen. Sie sei subjektiv überzeugt, dass es Christian B. gewesen sei. Allerdings gebe es Fehlerquellen. Die Zeugin habe eine kreuzförmige Narbe auf dem Oberschenkel des Täters beschrieben. Dies schließe seinen Mandanten als Täter aus. „Die Person, die diese Tat begangen hat, war nicht der Angeklagte“, sagte Fülscher. 

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2007 und 2017 soll der Angeklagte vor einem zehnjährigen beziehungsweise vor einem elfjährigen Mädchen masturbiert haben. Hier könnte es sich aus Sicht der Verteidigung nur um Pseudo-Erinnerungen handeln, beeinflusst durch das Bekanntwerden des Mordverdachts gegen Christian B. im Fall Maddie.  So soll eines der Mädchen den Täter auf Fotos zunächst nicht erkannt haben. Nach der großen Berichterstattung rund um Christian B. sei sie plötzlich sicher gewesen, dass er es war. 

Verteidiger prangern rechtswidrige Durchsuchung an 

Der zweite Prozesstag war geprägt von zahlreichen weiteren Beweisanträgen der Verteidigung. Unter anderem beantragten die Anwälte von Christian B., Beweismaterial nicht zu verwenden, das 2016 auf dem Grundstück des Angeklagten in Neuwegersleben (Sachsen-Anhalt) entdeckt wurde. Die Datenträger, Bilder und Schriftstücke unter anderem mit Darstellungen von Kindesmissbrauch seien bei einer rechtswidrigen Durchsuchung gefunden worden. 

Eine ehemalige BKA-Mitarbeiterin soll laut Antrag der Verteidigung als Zeugin gehört werden. Diese behauptet, sie sei im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Verdachts im Fall Maddie 2020 in Abhöraktionen in der Zelle von Christian B. involviert gewesen. Man habe gehofft, der Verdächtige würde mit den Taten prahlen. Außerdem soll eine Oberstaatsanwältin als Zeugin befragt werden, weil ein verdeckter Ermittler in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Wolfenbüttel eingeschleust worden sein soll. Über die Beweisanträge hat das Gericht zu entscheiden. 

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Inzwischen ist der bereits mehrfach verurteilte Sexualstraftäter in der JVA Sehnde bei Hannover inhaftiert. Er wurde Ende 2019 vom Landgericht Braunschweig wegen der Vergewaltigung einer älteren US-Amerikanerin in Portugal zu sieben Haft verurteilt. Selbst die diesem Urteil zugrunde liegenden Beweise zweifelten die Rechtsanwälte am Freitag an.

Am nächsten Prozesstag (1. März) werden die Verteidiger den Vortrag ihrer Beweisanträge fortsetzen. Für diesen Tag ist auch die erste Zeugin eingeplant. Insgesamt wird sich der Indizienprozess voraussichtlich lange hinziehen. Bisher sind Verhandlungstermine bis Ende Juni angesetzt. (dpa/mp)

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