Rentner bieten Museum Kunstschätze an – und stehen nun vor Gericht
Fast zehn Jahre nach den mutmaßlichen Taten hat am Freitag vor dem Landgericht Hamburg ein Prozess wegen versuchter Bandenhehlerei begonnen. Den drei Angeklagten im Alter von 88, 84 und 52 Jahren wird illegaler Handel mit antiken Kunst- und Kulturgütern vorgeworfen, teilte das Gericht mit.
Die zwei Rentner sollen versucht haben, diverse antike Kunstschätze, die unrechtmäßig in ihren Besitz gelangten und vermutlich aus Raubgrabungen stammten, an das Hamburger Museum für Kunst und Gewerbe zu verkaufen – darunter ein goldenes Trinkhorn aus dem Kulturkreis der Thraker (3. bis 4. Jahrhundert v. Chr.), einen thrakischen Becher sowie goldene Gürtelteile der Sassaniden.
Da der 52 Jahre alte Angeklagte aus unbekannten Gründen nicht vor Gericht erschienen war, konnte die Anklage zunächst nicht verlesen werden. Nach der Vereidigung der Schöffen und der Feststellung der Personalien unterbrach die Vorsitzende Richterin die Verhandlung für ein Rechtsgespräch mit der Staatsanwaltschaft und den Anwälten. Nach Angaben eines Gerichtssprechers einigten sich die Beteiligten darauf, das Verfahren des 52-Jährigen abzutrennen. Danach konnte die Anklage doch noch verlesen werden.
Der Anwalt des 52-Jährigen erklärte, sein Mandant sei in einem gesundheitlich „sehr schlechtem Zustand“ und das Verfahren stelle für ihn „eine große Belastung“ dar. Mit Blick auf das Alter der beiden anderen Angeklagten könne er sich vorstellen, dass allen Beteiligten an einer Abkürzung des Verfahrens gelegen sei. Das bestätigten auch die Anwälte der beiden anderen Angeklagten, die in der Türkei geboren wurden, aber seit langem in Deutschland leben. Der Gesundheitszustand seines Mandanten sei sehr schlecht und man müsse sehen, wie belastend der Prozess für ihn sei, sagte der Anwalt des 88-Jährigen.
Angeklagte boten Kurator Objekte im Wert mehrerer Millionen Euro an
Im Juni 2014 soll einer der Angeklagten laut Staatsanwaltschaft Kontakt zum damaligen Kurator des Museums für Kunst und Gewerbe (MK&G) aufgenommen haben und ihm das goldene Trinkhorn, den goldenen Becher sowie die goldenen Gürtelteile zum Kauf angeboten haben. Die Angeklagten sollen behauptet haben, die angeblich skythischen Kunstgegenstände seien erst 2014 in einem Schwarzmeerstaat gefunden worden. Für den goldenen Trinkbecher sollen die Angeklagten eine Million Euro in bar verlangt haben, für das Trinkhorn sogar 1,5 Millionen Euro.
Bei einem Treffen einige Wochen später sollen die Angeklagten dem Kurator zudem eine 615 Kilogramm schwere neuhethitische Stele im Wert von mindestens einer Million Schweizer Franken als Ausstellungsstück angeboten haben. Diese Stele stammte laut Staatsanwaltschaft aus Raubgrabungen in Gaziantep (Türkei) und wurde von dem 84-jährigen Angeklagten bereits seit 1997 in einem Zollfreilager in der Schweiz aufbewahrt. Durch die Ausstellung in Museen sollte ein späterer Verkauf über internationale Auktionshäuser ermöglicht werden.
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Schließlich sollen die beiden Hauptangeklagten dem Kurator per E-Mail auch noch einen antiken Bronzetorso aus der Römerzeit zum Kauf angeboten haben – für vergleichsweise bescheidene 75 000 Euro. Dabei behaupteten sie, dieser stamme aus Ausgrabungen bei Xanten, obwohl er höchstwahrscheinlich aus Raubgrabungen in Burdur (Türkei) stammt. Der Kurator ging zum Schein auf die Angebote ein und informierte die Polizei. Das Trinkhorn, der Trinkbecher und die Gürtelteile wurden später bei Hausdurchsuchungen sichergestellt. (dpa/mp)