Silvesterfeuerwerk am Jungfernstieg in Hamburg
  • Ein AfD-Politiker forderte die Vornamensnennung Tatverdächtiger nach Silvester-Krawallen (Symbolbild).
  • Foto: PIC ONE | Ben Kriemann

Silvesterkrawalle: Streit um Vornamen-Nennung geht vor Gericht

Vor dem niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg gibt es am Montag (14 Uhr) eine mündliche Verhandlung zu einer von einem AfD-Politiker geforderten Vornamensnennung von deutschen Tatverdächtigen aus der Silvesternacht 2022/23. Eine Entscheidung soll nach Angaben einer Sprecherin des Staatsgerichtshofs noch nicht am Montag, sondern in einigen Wochen verkündet werden.

In der Silvesternacht gab es damals Angriffe auf Einsatzkräfte. AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe wollte in einer Kleinen Anfrage die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen der damaligen Silvesterausschreitungen wissen. In einer Antwort der Landesregierung hieß es, die Vornamen der 19 deutschen Tatverdächtigen seien bislang nicht öffentlich bekannt.

AfD-Politiker: „Deutsche Staatsbürgerschaft sagt nichts über Migrationshintergrund aus“

Weiter hieß es, die Vornamen würden von der Landesregierung nicht in einer öffentlich zugänglichen Drucksache veröffentlicht, da zu befürchten sei, dass durch Bekanntwerden der Vornamen schutzwürdige Interessen Dritter verletzt würden. Daran hielt die Landesregierung weiterhin fest. Bothe sagte in der Vergangenheit, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nichts über den Migrationshintergrund aussage. Er hatte die Klage im Juni vergangenen Jahres eingereicht.

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Der AfD-Politiker sieht die Auskunftspflicht der Landesregierung verletzt. Dass Bothe die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen wissen will, stieß in der Vergangenheit auf deutliche Kritik von mehreren Landtagsfraktionen. So sagte etwa SPD-Fraktionschef Grant Hendrik Tonne, die AfD-Anfrage triefe vor Rassismus und Ressentiments. (dpa/mp)

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