Gefährliche Attacken an Hamburger Bahnhöfen – BGH kassiert Urteil
Ein Mann attackiert immer wieder Menschen auf Hamburger Bahnhöfen, einen ersticht er beinahe. Das Landgericht verurteilt den 34-Jährigen zu langer Haft. Nun muss über die Schuldfähigkeit erneut verhandelt werden.
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Mannes wegen mehrerer Angriffe auf Menschen an Hamburger Bahnhöfen teilweise aufgehoben. Das Landgericht Hamburg hatte den 34-Jährigen am 17. März vergangenen Jahres zu neun Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Demnach wäre der Angeklagte auch nach Verbüßung der Haftzeit zunächst nicht auf freien Fuß gekommen. Die Strafkammer hatte dem 34-Jährigen eine „Grundaggressivität“ bescheinigt.
Er stach seinem Opfer mit einem Messer in den Rücken
Die Bundesrichter bemängelten, dass die Strafkammer am Landgericht nicht ausreichend geprüft habe, ob der Angeklagte bei den Taten aufgrund einer psychischen Erkrankung möglicherweise schuldunfähig war. Die Feststellungen zu den Taten an sich wurden bestätigt. Der Schuldspruch habe Bestand, hieß es in dem am Montag veröffentlichten Beschluss.
Demnach hatte der 34-Jährige das schwerste Verbrechen am 13. März 2022 am Hamburger Hauptbahnhof begangen. Dort war er mit einem Obdachlosen, der ihn um eine Zigarette angebettelt habe, in Streit geraten. Nach Schlägen und Tritten war er dem flüchtenden Mann gefolgt und hatte ihm mit großer Wucht ein Messer in den Rücken gestoßen. Nur dank einer schnellen notärztlichen Behandlung überlebte der damals 31-Jährige. Das Landgericht wertete die Tat als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.
Tatwaffe: Er schlug mehrfach mit Bierflaschen zu
Zuvor soll der Angeklagte am 25. Juli 2021 einen Mann am U-Bahnhof St. Pauli mit einem Cuttermesser verletzt haben. Daraufhin kam der Angeklagte in Untersuchungshaft, wo er einer Vollzugsbeamtin drohte, sie „abzustechen“. Als ihn Beamte auf eine Sicherheitsstation bringen wollten, leistete er Widerstand. Wenige Tage nach seiner Entlassung aus der Haft griff er am 24. Oktober 2021 einen Mann am U-Bahnhof Schlump an und verletzte ihn mit einer abgebrochenen Bierflasche am Kopf.
Am 28. November 2021 beleidigte er am U-Bahnhof Kellinghusenstraße frühmorgens einen Mann und eine Frau auf dem gegenüberliegenden Bahnsteig in obszöner Weise. Dann lief er durch das Gleisbett, schlug das Paar und einen Mann, der den beiden zu Hilfe kommen wollte. Am 4. März 2022 attackierte er zwei Männer am U- und S-Bahnhof Barmbek mit einer Bierflasche.
Das könnte Sie auch interessieren: Vater nach Kindes-Entführung in Hamburg auf der Flucht: „Einfach ungeheuerlich“
Bei dem Angeklagten sei keine psychische Erkrankung erkennbar. „Ursache für die Taten ist in erster Linie Ihre Persönlichkeitsstruktur“, hatte die Vorsitzende Richterin zu dem Angeklagten gesagt. Diese Feststellung hob der Bundesgerichtshof nun auf. Außerdem müsse der Einfluss des Drogenkonsums neu bewertet werden. Das Landgericht hatte dem 34-Jährigen eine krankhafte Abhängigkeit von Alkohol, Cannabis und Kokain attestiert. (dpa/mp)