Zwei Männer erstochen: 21-Jähriger schuldunfähig?
Zwei Tote, ein Verdächtiger: In Hannover werden zwei Männer mit Stichwaffen getötet, die Polizei fasst einen 21-Jährigen. Ein Sachverständiger hält ihn für möglicherweise schuldunfähig.
Nach dem gewaltsamen Tod zweier Männer in Hannover geht die Staatsanwaltschaft von der Schuldunfähigkeit eines 21-Jährigen zur Tatzeit aus. Nach der Einschätzung eines Sachverständigen habe der Mann an einer psychischen Erkrankung gelitten und sei möglicherweise schuldunfähig, sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde am Freitag.
Tatverdächtiger soll in psychiatrischer Klinik untergebracht werden
Daher sei ein Antrag auf ein Sicherungsverfahren gestellt worden, Ziel sei die Unterbringung des 21-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik. Schon seit der Tat am 14. November 2023 sei er in einem psychiatrischen Krankenhaus. Zuvor hatte die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtet.
Dem jungen Mann werden zwei Morde und eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll zwei 45 Jahre alte Männer mit einer Stichwaffe tödlich verletzt haben, ein 49-Jähriger wurde leicht verletzt. Der 21-Jährige soll die beiden 45-Jährigen früheren Angaben zufolge an unterschiedlichen Orten in Hannover angegriffen haben. Beide Männer starben. Zu den Angriffen kam es binnen etwa einer halben Stunde – und nur wenige Hundert Meter voneinander entfernt.
Zwei Angriffe innerhalb von 30 Minuten
Zu dem ersten Angriff war es in einer Spielhalle in der Nordstadt gekommen – der Verdächtige soll dort einen 45-Jährigen angegriffen und auf ihn eingestochen haben. Das Opfer starb noch am Tatort. Der 49-Jährige, der ihm helfen wollte, wurde leicht verletzt, konnte jedoch ambulant versorgt werden.
Der zweite Angriff ereignete sich nur etwa eine halbe Stunde später: Vor einem Hotel wurde ein ebenfalls 45-Jähriger mit einer Stichwaffe attackiert, er starb später im Krankenhaus an seinen Verletzungen. Der Angreifer konnte zunächst fliehen, wurde aber nach intensiver Fahndung in der Nordstadt festgenommen.
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Zur Art der möglichen psychischen Erkrankung des Mannes machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Es handele sich um eine vorläufige Bewertung, das ausführliche Gutachten werde Gegenstand der Hauptverhandlung voraussichtlich im Mai sein. (dpa/mp)