Schwarz-Rot-Gold zur EM am Streifenwagen? Diese Länder sind dagegen
Berlins Polizisten dürfen ihre Streifenwagen zur Fußball-Europameisterschaft nicht mit Deutschlandfahnen dekorieren. Auch Schleswig-Holstein, Bremen und andere Bundesländer wollen somit die Neutralitätspflicht wahren. Andere Bundesländer handhaben das entspannter.
Deutschlandfahnen an Polizeifahrzeugen sollen während der Fußball-Europameisterschaft in Berlin nicht zu sehen sein. Das sei nicht erlaubt, sagte eine Sprecherin der Berliner Polizei mit Verweis auf die Neutralitätspflicht. Während der EM von Mitte Juni bis Mitte Juli werden in der Hauptstadt sechs Spiele inklusive des Finales ausgetragen, zu denen Tausende Fußballfans in der Stadt erwartet werden.
Deutschlandweit gibt es keine einheitliche Praxis
Ähnlich wie Berlin handhaben es Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Bremen und Thüringen. Deutschlandfahnen an Dienstfahrzeugen sind dort tabu. In Ländern wie Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen, wo ebenfalls EM-Spiele geplant sind, gibt es dagegen keine solche Regelung.
„Die Polizei NRW wird, wie auch in den vergangenen Europa- und Weltmeisterschaften, politisch neutral auftreten“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Düsseldorf. Sie werde sich vor allem weltoffen, professionell und bürgernah zeigen. „In der Vergangenheit war dies eine Selbstverständlichkeit.“ Eine Verfügung oder Ähnliches sei nicht geplant.
Schleswig-Holstein: Keine Flaggen oder Fahnen an den Streifenwagen
Aus dem Landesinnenministerium in Wiesbaden hieß es: „Eine Vorschrift wie in Berlin ist in Hessen aktuell nicht geplant.“ Auch im Jahr 2006 habe es kein entsprechendes Verbot gegeben. Eine Sprecherin verwies allerdings auf die grundsätzliche Neutralitätspflicht von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Einsatz.
Das Innenministerium in Baden-Württemberg beabsichtigt ebenfalls kein entsprechendes Verbot für Polizisten. Die Beamten wüssten, dass sie auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds besondere Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen nehmen müssen. Es gebe daher keinen Bedarf für eine explizite Regelung zum Beispiel zum Umgang mit Flaggen, Fahnen oder Gesichtsfarben.
Anders lautet die Einschätzung aus Schleswig-Holstein: Die Polizei unterliege dem Neutralitätsgebot, argumentiert das Innenministerium in Kiel. Beamte müssten professionell, neutral und nach Recht und Gesetz handeln. „Damit ist klar vorgegeben, dass auch während der Fußball-Europameisterschaft an den Streifenwagen keine Flaggen oder Fahnen angebracht werden dürfen.“
Sachsen-Anhalt toleriert Deutschlandfahnen an Polizeifahrzeugen
Ähnlich sieht es das Thüringer Innenministerium: Unabhängig von der Fußball-EM zeige die Polizei generell keine Flaggen. Sollte sich doch an einem Dienstwagen ein Fähnchen finden, würde mit den Beamten gesprochen und das Fähnchen entfernt werden, so ein Ministeriumssprecher.
Kompromissbereiter ist Sachsen-Anhalt: Das Anbringen von Autofahnen könne zwar nicht grundsätzlich gestattet werden, argumentiert das Innenministerium in Magdeburg. Man habe aber Verständnis für Polizistinnen und Polizisten, die während der Fußball-EM ihre Begeisterung für diesen Sport mit dem Anbringen privater Deutschlandfahnen bei geeigneten Gelegenheiten zeigen.
Das könnte Sie auch interessieren: Riesiges Public Viewing, Fan-Camp: Was zur Fußball-EM in Hamburg passiert
„Das Ministerium wird dieses Verhalten – wie während des Sommermärchens 2006 – tolerieren, soweit polizeieinsatztaktische Erfordernisse oder Belange der Verkehrssicherheit nicht entgegenstehen.“ (dpa/mp)