Mega-Zoff um Bundesliga-Rechte! DAZN scheitert – nur noch Sky-Abo nötig?
Im Riesen-Zoff um die Unterbrechung der TV-Rechte-Auktion hat DAZN eine Forderung der DFL erfüllt. „Die geforderte Bankbürgschaft liegt uns nun vor“, sagte ein DAZN-Sprecher am Mittwoch. Das Verfahren des Verkaufs der audiovisuellen Medienrechte der Bundesliga war am Montag vor einer Woche schon nach dem ersten Tag gestoppt worden. Doch der Streaming-Sender ist zu spät dran. Für Fußball-Fans könnte bald nur noch ein (Sky-)Abo nötig sein.
Die Liga hatte nach DAZN-Angaben überraschend eine Bankbürgschaft verlangt, was nach Ansicht des Unternehmens nicht innerhalb eines Tages möglich war. DFL und DAZN erhoben danach gegenseitige Vorwürfe in Briefen an die 36 Profivereine.
Vergeben werden die Rechte für die vier Spielzeiten von 2025/26 bis 2028/29.
Sky erhält wohl statt DAZN den Zuschlag
DAZN hatte nach Informationen der dpa rund 400 Millionen Euro jährlich für das Paket B geboten. Das ist das größte Paket mit den Spielen am Samstag um 15.30 Uhr und am Freitagabend sowie den Relegations-Partien. Dieses Paket enthält insgesamt 196 Live-Spiele. Die nun vorliegende Bankbürgschaft soll wie von der DFL gefordert für rund 200 Millionen Euro gelten.
DAZN hatte nach Ansicht des Unternehmens im Wettbieten nicht den Zuschlag bekommen, trotz des „finanziell überlegenen Angebots“, wie es in dem Brief an die Vereine hieß. Sky erhielt dem Vernehmen nach den Zuschlag, will sich dazu aber nicht äußern.
„Die DFL hat keinen Formfehler im laufenden Auktionsverfahren gemacht“, hieß es im Schreiben der Liga: „Die Vorwürfe von DAZN sind unzutreffend und werden von der DFL zurückgewiesen.“
DFL weist Vorwürfe von DAZN zurück
Am Mittwoch ergänzte die DFL: „Das Rechtepaket B der Rechteperiode 2025/26 bis 2028/29 ist am 16. April nach den allen interessierten Unternehmen bekannten Auktionsregeln vergeben worden. Grundlage waren die bis dahin eingereichten Angebote inklusive der begleitenden Unterlagen.“ Das Nachreichen von Unterlagen habe „nach dem gemäß den Auktionsregeln erteilten Zuschlag über ein Rechtepaket keine Wirkung“, heißt es weiter.
Setzt sich Sky mangels Konkurrenz auch bei den Paketen C (Top-Spiele am Samstag um 18.30 Uhr) und D (Sonntagsspiele) durch, würden Fans anders als jetzt nur noch ein Abonnement benötigen. Möglich würde das, nachdem das Kartellamt die sogenannte „No-Single-Buyer-Rule“ gestrichen hat. Diese besagte, dass nicht ein einzelner Pay-TV-Anbieter alle Live-Rechte kaufen darf, sondern mindestens zwei beteiligt sein müssen.
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DAZN hatte nach eigene Angaben zunächst – wie bei der bisher letzten Ausschreibung – „eine harte Patronatserklärung abgeben“. Eine Bankbürgschaft wird von einer Bank ausgestellt, um für die Schulden eines Kunden einzustehen. Eine Patronatserklärung ist eine Zusage eines Dritten, für die Verbindlichkeiten einer Person oder Organisation einzustehen. (dpa/fs)