Der Leinpfad in Winterhude ist eine Fahrradstraße. Radfahrer haben hier Vorrang.
  • Der Leinpfad in Winterhude ist eine Fahrradstraße. Radfahrer haben hier Vorrang.
  • Foto: Florian Quandt

Immer mehr Fahrradstraßen in Hamburg: So verhalten Sie sich richtig!

Wie auf den Kopf gestellt – so erscheinen die Vorschriften auf einer Fahrradstraße für manch eingefleischten Autofahrer. Auch wenn ihre Zahl im Stadtgebiet stetig zunimmt, sorgen die dortigen Regeln immer noch für Verunsicherung. Die MOPO erklärt, worauf es zu achten gilt.

Wer mit dem Auto (oder dem Rad) auf der Kirchenstraße (Altona-Altstadt) unterwegs ist, muss sich künftig umstellen. Sie ist seit neustem eine Fahrradstraße. Andernorts gibt es solche schon länger, zum Beispiel die Thadenstraße (St. Pauli/Altona-Altstadt), der Leinpfad oder die Bellevue (beide Winterhude).

Hamburg: Diese Regeln gelten auf einer Fahrradstraße

Die Idee einer Fahrradstraße ist simpel. Sie ist darauf ausgelegt, den Bedürfnissen von Radfahrern so weit es geht entgegenzukommen, ohne jedoch motorisierte Verkehrsteilnehmer wie Autofahrer gänzlich auszuschließen. Darin unterscheidet sie sich vom Fahrradweg, der von Autos nicht befahren werden darf.

Eine Fahrradstraße darf mit Fahrrädern, E-Bikes, die mit elektrischer Unterstützung maximal 25 km/h erreichen, und E-Scootern befahren werden. Auch Pkw und Lkw dürfen sie befahren, wenn ein entsprechendes Zusatzschild es gestattet, was vielfach der Fall ist. Wichtig dabei: Auto- und Lasterfahrer dürfen Radler dabei nicht behindern oder gefährden. Die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge – auch für Fahrräder – liegt bei 30 km/h.

Autofahrer dürfen Radfahrer grundsätzlich überholen

Überholen ist gestattet. Jedoch nur mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand von 1,5 Metern. Radfahrer dürfen auf einer Fahrradstraße ausdrücklich nebeneinander fahren. Tun sie das, dürfen Autofahrer nicht drängeln, um an ihnen vorbeizukommen.

Das untere Zusatzschild weist darauf hin, dass Kraftfahrzeuge die Fahrradstraße benutzen dürfen. picture alliance / imageBROKER | Torsten Krüger
Das untere Zusatzschild weist darauf hin, dass Kraftfahrzeuge die Fahrradstraße benutzen dürfen.
Das untere Zusatzschild weist darauf hin, dass Kraftfahrzeuge die Fahrradstraße benutzen dürfen.

Die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme gebietet es jedoch, schnelleren Verkehrsteilnehmern das Überholen zu ermöglichen. Das heißt: Langsam fahrende Radfahrer sollten einem Auto oder Motorrad Platz zum Passieren machen.

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Wie in einer Tempo-30-Zone gilt auf Fahrradstraßen grundsätzlich rechts vor links, es sei denn, Schilder weisen auf eine abweichende Regelung hin. (doe)

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