Der Angeklagte (r) vor Beginn des Prozesses
  • Der Angeklagte (r) vor Beginn des Prozesses
  • Foto: picture alliance/dpa | Janet Binder

Warum ermordet ein Vater seinen siebenjährigen Sohn im Schlaf?

Ein Vater tötet seinen siebenjährigen schlafenden Sohn mit einem Küchenmesser. Der Junge verblutet am Tatort. Das Landgericht Bremen sah es am Montag als erwiesen an, dass der Angeklagte das Kind im September 2023 heimtückisch ermordete. Warum tut ein Mensch so etwas?

Der 47-Jährige soll nun für viele Jahre unter Haftbedingungen in eine psychiatrische Klinik. Das Gericht verhängte eine 13-jährige Haftstrafe und Maßregelvollzug – dorthin kommen Straftäter, wenn ein Gericht sie als psychisch auffällig oder suchtkrank einstuft.

Mann tötet Sohn im Schlaf – „Wir sind überzeugt, dass Sie krank sind“

Ein Gutachter hatte dem Angeklagten eine mittelschwere Depression mit einer schizoaffektiven Störung attestiert. Auch gebe es Hinweise auf „hirnorganische Komponenten“, sagte die Vorsitzende Richterin Gesa Kasper. „Wir sind überzeugt, dass Sie krank sind“, sagte sie in Richtung des Angeklagten, der dies stets verneint hatte, obwohl er seit 2015 in psychiatrischer Behandlung war. 

Der Angeklagte sei in der Tatnacht wegen der Erkrankung erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen, sagte Kasper. Das Gericht folgte damit der Auffassung der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte keine strafmildernden Umstände gesehen und eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie verlangt. Der nicht vorbestrafte Türke hatte die Tat gestanden.

Die Vorsitzende Richterin Gesa Kasper (M, Archivbild) picture alliance/dpa | Mirjam Uhrich
Die Vorsitzende Richterin Gesa Kasper (M)
Die Vorsitzende Richterin Gesa Kasper (M, Archivbild)

Der Siebenjährige hatte bei seinem Vater das Wochenende verbracht, die Eltern hatten sich ein Jahr zuvor getrennt. Das Paar hatte 2009 geheiratet und zwei Kinder bekommen. Nach der Trennung habe der Angeklagte nicht akzeptieren können, dass seine Ex-Frau einen neuen Partner habe, sagte die Vorsitzende Richterin. Er habe sich in die Vorstellung hineingesteigert, dass der Freund mit Drogen zu tun und einen schlechten Einfluss auf die Kinder habe.

Im Juni 2023 hatte der Angeklagte nach eigenen Worten seine „emotionale Kontrolle“ verloren und an der Wohnungstür seiner Ex-Frau randaliert. Nach Angaben von Nachbarn hatte er ein Messer in der Hand. Seine Ex-Frau sagte vor Gericht, seit dem Vorfall habe sie Angst um ihr Leben gehabt. Sie habe aber niemals damit gerechnet, dass er dem Sohn etwas antun würde. Das Wochenende, an dem die Tat geschah, war das erste Mal gewesen, dass der Vater seinen Sohn nach dem Vorfall sah. Die Mutter habe das Treffen zugelassen – „zum vermeintlichen Wohl ihrer Kinder“, sagte Kasper. 

Vor dem Mord gab der Vater Schlafmittel in den Eistee

Abends habe der Siebenjährige dem Angeklagten erzählt, dass er seiner Mutter eine Ohrfeige geben werde, sobald er erwachsen sei. „Das löste Ängste aus“, sagte Kasper. Der Angeklagte sei zu der sicheren Überzeugung gekommen, dass das Kind ein Leben als Drogenabhängiger erwarte. Dies habe er ihm ersparen wollen. Er habe Schlafmittel in einen Eistee getan, den er seinem Sohn gegeben habe.

Als der Junge schlief, habe er zunächst in sein Herz gestochen. Der Angeklagte hatte geschildert, wie das Kind daraufhin die Augen aufmachte und „Papa“ sagte. Daraufhin habe er ihm die Kehle durchschnitten, damit er nicht leiden müsse. „Wir alle stehen fassungslos“ vor der Tat, betonte die Vorsitzende Richterin. Diese sei „schwer in Worte zu fassen“.

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Nach der Tat hatte der Angeklagte versucht, sich selbst zu töten. Kasper sagte, darin sei auch die Antwort auf die Frage nach dem Warum für die Tat zu finden. Sie sei im Rahmen eines „erweiteren Suizids“ ausgeübt worden. 

Der 47-Jährige stelle derzeit eine „ernsthafte Gefahr für seine Schwiegerfamilie dar“, betonte Kasper. Er bleibe so lange im Maßregelvollzug, bis er „geheilt ist“, sagte sie. Sollte dies vor Ablauf der verhängten Haftstrafe sein, werde er einer Justizvollzugsanstalt überstellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/mp)

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