Mord am kleinen Joel (6): 15-Jähriger verurteilt
Der gewaltsame Tod des sechsjährigen Joel im September vorigen Jahres hatte bundesweit schockiert. Nun ist ein Jugendlicher verurteilt worden.
Nach dem gewaltsamen Tod des sechsjährigen Joel aus Pragsdorf in Mecklenburg-Vorpommern ist ein 15-Jähriger zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Neubrandenburg sprach den Jugendlichen am Donnerstag des Mordes schuldig.
Das Landgericht Neubrandenburg sah es laut Urteil als erwiesen an, dass der Jugendliche auf den kleinen Joel eingestochen hatte. Der Junge war am Abend des 14. September vergangenen Jahres mit schwersten Stichverletzungen in einem Gebüsch bei einem Bolzplatz gefunden worden. Versuche, ihn wiederzubeleben, blieben erfolglos.
Joel ermordet: Anklage lautete ursprünglich auf Totschlag
Der zum Tatzeitpunkt 14-Jährige war ursprünglich wegen Totschlags angeklagt worden. Der Prozess fand wegen seines Alters bis zur Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am Donnerstag waren Pressevertreter zugelassen.
Nach Angaben von Christine Habetha, Anwältin von Joels Eltern und Vertreterin der Nebenklage, hatten sie und auch die Staatsanwaltschaft auf Mord plädiert. Demnach hatte die Staatsanwaltschaft acht Jahre Jugendstrafe und Habetha die Höchststrafe von zehn Jahren und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten hatte auf Totschlag plädiert und sieben Jahre gefordert.
Angeklagter Teenager hatte umfassendes Geständnis abgelegt
Der Fall hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt. Der nun Verurteilte war rund zwei Wochen nach der Tat festgenommen worden. Er galt als letzter Mensch, der Joel lebend gesehen hatte. Der Jugendliche hatte sich nach früheren Angaben der Ermittler in Widersprüche verstrickt. Zudem war demnach seine DNA-Spur am Tatmesser gefunden worden. Er und die Familie des Opfers hätten sich aus dem Dorf gekannt.
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Vorige Woche hatte ein umfassendes Geständnis des Jugendlichen für Überraschung gesorgt. Nach Aussage Habethas sagte der Angeklagte – anders als zuvor – aus, allein gehandelt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.