Mehr als 700 Kirchenleute: „Die asylpolitischen Pläne der CDU sind unchristlich!“
Am Montag versammelte sich die CDU in Berlin zu ihrem Bundesparteitag. Hierbei wurde auch das neue Grundsatzprogramm der Christdemokraten beschlossen. Genau dieses wird jedoch ausgerechnet von mehr als 700 Kirchenleuten teils stark kritisiert.
Mehr als 700 Vertreter beider großen Kirchen haben anlässlich des CDU-Parteitags den Migrationskurs der Christdemokraten scharf kritisiert. „Die asylpolitischen Pläne der CDU sind unchristlich“, heißt es mit Bezug auf das zur Abstimmung stehende neue CDU-Grundsatzprogramm in einem gemeinsamen Aufruf. Konkret geht es um die CDU-Forderung, Asylverfahren künftig in sicheren Drittstaaten durchzuführen.
Kritik am neuen CDU-Grundsatzprogramm
„Das ist gegen jedes Recht – und soll doch Programm der CDU werden“, heißt es in dem Aufruf der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche. „Nichts ist unchristlicher als Menschen in Not zurückzulassen und sich der eigenen Verantwortung billig zu entledigen. Nichts ist der Jesuanischen Botschaft fremder als Nationalismus, ethnische Arroganz und deutsche Leitkulturen. Der Platz von Christinnen und Christen ist an der Seite der Schwachen und Schutzsuchenden.“
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Dorthin gehört nach Ansicht der Bundesarbeitsgemeinschaft auch eine christlich geprägte Partei, wie die Vorstandsvorsitzende, Pfarrerin Dietlind Jochims, in einer in Berlin verbreiteten Erklärung deutlich machte. „Dort sollte auch die CDU stehen und Fluchtursachen bekämpfen, nicht Flüchtlinge.“
Aufruf richtet sich auch an Kirchenleitungen
Der Aufruf von 700 Pfarrern, Pfarrerinnen und anderen Theologen richte sich aber nicht nur an die CDU, sondern fordere auch Kirchenleitungen auf, politische Programme abzulehnen, die nicht von Nächstenliebe und Humanität geleitet seien. Zu oft würden Kirchenleitungen schweigen, statt sich mutig, klar und unmissverständlich für den Schutz Geflüchteter einzusetzen, sagte sie.
Im Entwurf für das neue CDU-Grundsatzprogramm heißt es: „Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort ein Verfahren durchlaufen. Im Falle eines positiven Ausgangs wird der sichere Drittstaat dem Antragsteller vor Ort Schutz gewähren.“
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Für die Anforderungen an sichere Drittstaaten seien der Kern der Verpflichtungen der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten maßgeblich. „Beide Konventionen beinhalten nicht das Recht, sich das Land des Schutzes frei auszusuchen, und gewähren keinen Schutzanspruch aufgrund einer wirtschaftlichen Schwäche des Herkunftslandes. Wir wollen Schutzbedürftige durch humanitäre Kontingente aufnehmen.“ (dpa/mp)