Männer halten Schilder hoch: „Das Kalifat ist die Lösung“
  • Auf der Demo von „Muslim Interaktiv“ wurde die Einführung eines Kalifats gefordert.
  • Foto: NewsArt

paidWarum kann man die Kalifat-Demo nicht einfach verbieten, Frau Professorin?

Für kommenden Samstag hat die islamistische Organisation „Muslim Interaktiv“ erneut eine „Kalifat“-Demonstration in Hamburg angekündigt. Diese wird unter Auflagen stattfinden. Die MOPO sprach mit Marion Albers, Professorin für Öffentliches Recht an der Uni Hamburg, über Demo-Verbote und die manchmal knifflige Aufgabe der Polizei.

MOPO: Frau Professor Albers, was war ihr erster Gedanke, als Sie die erste Kalifats-Demo Ende April in Hamburg gesehen haben?

Marion Albers: Wie wohl die meisten Menschen fand ich die Art des Aufmarsches und einige Parolen erschreckend.

Viele erheben nun die Forderung, die für kommenden Samstag angekündigte zweite Hamburger Kalifats-Demo zu verbieten. Ganz grundsätzlich gefragt: Geht das überhaupt so einfach?

Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sie einschränkbar. Eine Demo muss nicht durch die Behörden genehmigt, sondern nur im Regelfall angemeldet werden. Diese Anmeldung dient aber vor allem dazu, dass die Behörden schauen können, ob Straßen abzusperren sind oder wie der Verkehr reguliert werden muss. Ein Versammlungsverbot hat im Versammlungsgesetz hohe Voraussetzungen. Nach den erkennbaren Umständen, also auf der Basis belegbarer Tatsachen, muss die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlung gefährdet sein, etwa weil Straftaten absehbar sind. Die Polizei ist aber dem Verhältnismäßigkeitsprinzip verpflichtet. Heißt: Sie muss zunächst mildere Mittel wählen als das Verbot, um etwaige Straftaten abzuwenden. Also beispielsweise Auflagen verhängen oder den Anmelder bzw. Veranstaltungsleiter der Demo verpflichten, beispielsweise dafür zu sorgen, dass keine Plakate mit rechtswidrigen Sprüchen gezeigt werden.

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