Fake-Interview mit Michael Schumacher: Funke muss 200.000 Euro zahlen
Es ist nicht das erste Mal, dass der Essener Verlag, der neben Tageszeitungen wie dem „Hamburger Abendblatt“ und der „WAZ“ auch Klatschblätter wie „die aktuelle“ herausgibt, der Familie des Rennfahrers Schmerzensgeld zahlen muss.
Dass es die Klatschpresse speziell in ihren Überschriften nicht sonderlich genau mit der Wahrheit nimmt, darf man als allgemein bekannt voraussetzen. Doch selbst im Business der maximal Aufmerksamkeit generierenden Zeile war der Aufmacher des Funke-Blättchens „die aktuelle“ im April 2023 ein Sonderfall: Man bewarb nichts weniger als eine „Weltsensation! Michael Schumacher: Das erste Interview!“
Michael Schumacher interviewt? Antworten kamen in Wirklichkeit von einer KI
Der Rennfahrer war 2013 im Skiurlaub schwer gestürzt, seitdem ist er nicht mehr in der Öffentlichkeit aufgetreten, es gibt keine offiziellen Informationen zu seinem Gesundheitszustand. Das vermeintliche Interview, dessen Antworten in Wirklichkeit von einer KI generiert worden waren, führte zu internationaler Berichterstattung. Der Presserat sprach eine Rüge aus, die Funke Mediengruppe veröffentlichte eine Entschuldigung – und feuerte die langjährige Chefredakteurin von „die aktuelle“, Anne Hoffmann.
Hoffmann aber wehrte sich gegen die Kündigung juristisch und hat nun zumindest einen Etappensieg errungen: Wie das Portal „Übermedien“ und die „FAZ“ berichten, habe das Arbeitsgericht München in erster Instanz die Kündigung für unwirksam erklärt.
Beide Medien zitieren aus dem Urteil, aus dem unter anderem hervorgeht, dass Funke Familie Schumacher ein Schmerzensgeld von 200.000 Euro zahlen muss – nicht die erste Zahlung an die Familie des Rennfahrers. Schon 2017 hatte man 100.000 Euro wegen der Überschrift „Er ist nicht mehr unter uns“ zahlen müssen. Insgesamt gab es wohl allein zwischen 2014 und 2017 „deutlich über 30 rechtliche Auseinandersetzungen“ zwischen den Schumachers und „die aktuelle“.
Chefredakteurin gekündigt: Gericht widerspricht Funke
Hoffmann habe zwar in der Verantwortung für die Art und Weise der Berichterstattung gestanden, so das Gericht weiter. Und die von ihr vorgebrachte Abstimmung mit einem Anwalt vor der Veröffentlichung hält die Kammer für ein bloßes „Feigenblatt“. Trotzdem sei die Kündigung unverhältnismäßig.
Der Verlag könne „das Risiko eines im Einzelfall über die Ziele hinausschießenden reißerischen Beitrags nicht vollständig auf die Chefredakteurin verlagern, wenn ein solcher Artikel dann einmal zu weit geht.“
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Damit ist der Rechtsstreit um die sehr gut dotierte Stelle (362.856,56 Euro brutto laut Urteil) aber noch nicht beendet: Die Funke Mediengruppe hat bereits Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt, wie mehrere Medien überienstimmend berichten – und möchte sich laut „Übermedien“ nicht dazu äußern, ob Anne Hoffmann seit dem Urteil wieder für die Funke Mediengruppe arbeitet.