Blick auf das Landgericht Hamburg. Am vergangenen Freitag wurden drei Männer in einem Schwarzgeld-Prozess zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
  • Blick auf das Landgericht Hamburg. Am vergangenen Freitag wurden drei Männer in einem Schwarzgeld-Prozess zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
  • Foto: picture alliance/dpa/Markus Scholz

Knast und Kohle: Hammer-Strafen in Hamburger Schwarzgeld-Prozess

In einem spektakulären Prozess um Schwarzgeld verurteilte das Landgericht Hamburg am vergangenen Freitag drei Männer zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Sie hatten den Fiskus um Millionen gebracht. Der Zoll zeigte sich zufrieden mit der eigenen Ermittlungsarbeit, die letztlich zur Anklage führte.

Verurteilt wurden der Geschäftsführer eines Logistikunternehmens und zwei seiner Komplizen. Das Gericht habe damit einen Schlussstrich unter ein jahrelanges Ermittlungsverfahren gesetzt, hieß es vom Hamburger Zoll. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, „als Bande ein komplexes Täuschungssystem der Schwarzarbeit genutzt zu haben“. Sie buchten falsche Rechnungen ein, um Schwarzlohnzahlungen an Arbeitnehmer vor den Behörden zu verschleiern.

Schwarzgeld-Prozess in Hamburg: Angeklagte müssen jahrelang in Haft

Dadurch hätten sie sich der Steuerhinterziehung und der Veruntreuung von Arbeitsentgelten schuldig gemacht. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hamburger Zolls habe umfangreiche Ermittlungen durchgeführt, auf die sich die Staatsanwaltschaft bei ihrer Anklage stützen konnte.

Insgesamt wurden mehrere Hundert Mitarbeiter eingesetzt, ohne Steuern und Sozialabgaben abzuführen. Der sozialversicherungsrechtliche Schaden beläuft sich auf 3,3 Millionen Euro, der Steuerschaden 2,4 Millionen Euro.

Der Zoll spricht von einem „herausragenden Erfolg“

Das Gericht sprach den Hauptangeklagten wegen Steuerhinterziehung in 13 Fällen und der Veruntreuung in 35 Fällen schuldig und verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sieben Monaten. Die beiden Mitangeklagten wurden wegen Beihilfe in zwei Fällen verurteilt – das bedeutet für die Komplizen jeweils fünf und drei Jahre Haft.

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Darüber hinaus ordnete das Gericht die Einziehung von insgesamt 531.630 Euro aus dem Vermögen der Täter an. Die Gelder dienen dazu, die verursachte Schadenssumme zu kompensieren. „Aus Sicht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist dies nicht nur im Hinblick auf die relativ hohen Strafen ein herausragender Erfolg in einem Fall von Wirtschaftskriminalität“, sagte Ralf Deutschendorf, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg. (mp)

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