Mitglieder der Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ im vergangenen Jahr vor dem Hamburger Rathaus.
  • Mitglieder der Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ im vergangenen Jahr vor dem Hamburger Rathaus.
  • Foto: dpa

Gender-Verbot: Initiative fühlt sich ungerecht behandelt – und zieht vor Gericht

Die Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ hält das Vorgehen bei einem Volksbegehren von Senat und Bürgerschaft für ein taktisches Foul. Das soll nun juristisch geahndet werden.

Dafür hat die Gruppe beim Hamburgischen Verfassungsgericht Klage gegen Senat und Bürgerschaft eingereicht. Sie will erreichen, dass Hamburgs Bürgerinnen und Bürger zum einen das angemeldete Volksbegehren digital unterstützen können und zum anderen der Zeitraum für die Unterschriftensammlung auf außerhalb der Sommerferien verlegt wird, wie die Initiative am Mittwoch bekanntgab.

Eine Gerichtssprecherin bestätigte, dass am Dienstag eine Klage und ein Eilantrag beim Verfassungsgericht eingegangen seien. Am Mittwoch sei die Antragsschrift per Wachtmeister dem Senat und der Bürgerschaft zugestellt worden.

Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache“ klagt gegen Hamburger Senat

Bisherigen Vorgaben der Bürgerschaft zufolge würde das Volksbegehren zum Gendern am 18. Juli zeitgleich mit den Schulferien beginnen, wie die Initiative erklärte. Die Unterschriftensammlung selbst würde dann am 8. August starten und bis zum 28. August laufen – dem letzten Tag der Sommerferien.

Da die Bürgerschaft eine Verschiebung des Volksbegehrens auf nach den Ferien abgelehnt habe, will die Initiative dies nun vor Gericht durchsetzen. Bei einem Volksbegehren müssen innerhalb von drei Wochen 66.000 Unterschriften zusammenkommen, was außerhalb der Ferienzeiten deutlich einfacher zu bewerkstelligen ist, als wenn viele Familien verreist sind.

Hamburgs rot-grüner Senat gegen Online-Abstimmungen bei Volksbegehren

Auf der anderen Seite will die Initiative gegen die Weigerung des rot-grünen Senats vorgehen, bei Volksbegehren Online-Abstimmungen einzuführen. „Das Volksabstimmungsgesetz stellt die Unterstützung in elektronischer Form nicht in das Belieben des Senats“, erklärte der Notar Jens Jeep, der zu den Vertrauenspersonen der Initiative gehört.

Geregelt sei vielmehr ein Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger. „Und der Senat ist zur Umsetzung verpflichtet.“ Die Initiative wies auch darauf hin, dass schon seit Jahren mit Smartphone, Personalausweis und PIN rechtswirksame, digitale und damit ortsunabhängige Online-Unterschriften möglich seien.

Initiative „Schluss mit Gendersprache“ will Volksbegehren verschieben

Die Volksinitiative möchte erreichen, dass Hamburgs Verwaltung, Bildungseinrichtungen sowie städtische Unternehmen auf Gendersternchen und Doppelpunkte in Wörtern verzichten. In dem Gesetzestext der Initiative für die Bürgerschaft heißt es, dass der Senat diesen Institutionen vorgeben soll, dass die deutschsprachige amtliche, schriftliche oder elektronische Kommunikation und Veröffentlichungen unter Einhaltung des amtlichen Regelwerks erfolgt, die der Rat für deutsche Rechtschreibung empfiehlt.

Sollte die Initiative mit ihrem Volksbegehren erfolgreich sein und sollten Senat und Bürgerschaft weiterhin nicht einlenken, könnte sie einen Volksentscheid durchsetzen, der dann zeitgleich mit der Bundestagswahl 2025 stattfände.

Das könnte Sie auch interessieren: Anti-Gendern-Ini nimmt nächste Hürde – kommt jetzt auch in Hamburg ein Verbot?

Hamburgs Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) hatte sich wiederholt gegen ein generelles Verbot der Gendersprache in Verwaltung und Behörden ausgesprochen. In Hamburg sei weder in der Verwaltung noch in der Schule oder an der Uni die Gendersprache vorgeschrieben – es müsse aber möglich sein, sie zu benutzen, so ihre Position. Dem folgen in der Bürgerschaft neben der rot-grünen Regierungskoalition auch die Linken. CDU und AfD sind dagegen auf der Seite der Initiative.

Initiativen-Vertreter Jan-Dirk Strauer klagte: „Wenn der Bürgerwille nur von Interesse sein soll, wenn er der Bürgerschaftsmehrheit politisch genehm ist, dann können wir die direkte Demokratie auch gleich aus der Hamburgischen Verfassung streichen.“ (dpa/mp)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp