Eine Mitarbeiterin der Senatskanzlei stempelt den Antrag der Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ in der Hamburger Rathausdiele. (Symbolbild)
  • Eine Mitarbeiterin der Senatskanzlei stempelt den Antrag der Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ in der Hamburger Rathausdiele. (Symbolbild)
  • Foto: Marcus Brandt/dpa

Hamburger Gender-Gegner:innen scheitern vor Gericht

Die Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ hat beim Hamburgischen Verfassungsgericht Klage gegen Senat und Bürgerschaft eingereicht – und ist gescheitert.

Die Aktivist:innen wollten erreichen, dass Hamburgs Bürgerinnen und Bürger zum einen das angemeldete Volksbegehren digital unterstützen können und zum anderen der Zeitraum für die Unterschriftensammlung auf außerhalb der Sommerferien verlegt wird.

Hamburger Gender-Initiative scheitert vor Gericht

Zumindest im zweiten Punkt beschloss das Gericht jedoch am Dienstag, dass der Antrag auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung unzulässig ist. In der Begründung hieß es demnach unter anderem, dass das Gericht keinen Einfluss auf den zeitlichen Ablauf des Volksabstimmungsverfahrens nehmen könnte.

Das Volksbegehren zum Gendern soll am 18. Juli starten – zeitgleich mit den Sommerferien. Die Unterschriftensammlung selbst würde dann am 8. August starten und bis zum 28. August laufen – dem letzten Tag der Sommerferien. Die Bürgerschaft hatte eine Verschiebung des Volksbegehrens auf nach den Ferien abgelehnt. Bei einem Volksbegehren müssen innerhalb von drei Wochen 66.000 Unterschriften zusammenkommen, was außerhalb der Ferienzeiten deutlich einfacher zu bewerkstelligen ist, als wenn viele Familien verreist sind.

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Die Volksinitiative möchte erreichen, dass die Hamburger Verwaltung, Bildungseinrichtungen sowie städtische Unternehmen auf Gendersternchen und Doppelpunkte in Wörtern verzichten müssen. Sollte die Initiative mit ihrem Volksbegehren erfolgreich sein und sollten Senat und Bürgerschaft weiterhin nicht einlenken, könnte sie einen Volksentscheid durchsetzen, der dann zeitgleich mit der Bundestagswahl 2025 stattfände. (mp/dpa)

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