Mitarbeiterin von Hilfsorganisation soll Zehntausende Euro abgezwackt haben
Eigentlich sollte das Geld Vereinszwecken zugute kommen. Doch eine Mitarbeiterin des Hamburger Fürsorgevereins soll die Kohle stattdessen selbst eingesteckt haben. Insgesamt geht es um 36.950 Euro. Jetzt muss sich die 54-Jährige vor Gericht verantworten.
Die Angeklagte soll ihre vom Fürsorgeverein erteilte Vollmacht missbraucht haben und zwischen März und Oktober 2022 an verschiedenen Geldautomaten Bargeld vom Vereinskonto abgehoben haben – insbesondere am Curslacker Deich (Curslack) und in der Holstenstraße (Altona). Laut Anklage hat die 54-Jährige jeweils Beträge zwischen 200 Euro und 1000 Euro abgehoben, die sie für private Zwecke ausgegeben haben soll. Insgesamt soll sie in den sieben Monaten 36.950 Euro veruntreut haben.
Fürsorgeverein kümmert sich um Straftäter
Der Hamburger Fürsorgeverein kümmert sich um straffällig gewordene Menschen und deren Angehörige. Finanziert wird er durch Spendengelder. Die Strafprozessordnung sieht vor, dass im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren eine Bußgeldzahlung zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung erfolgen kann. Zweimal im Jahr werden diese Bußgelder aus Strafverfahren an gemeinnützige Einrichtungen verteilt.
ich der Werbevereinbarung zu.
Im Jahr, in dem die Angeklagte in die Kasse gegriffen haben soll, zählte der Hamburger Fürsorgeverein – neben dem Weißen Ring in Hamburg und dem Zweiten Hamburger Frauenhaus – zu den Einrichtungen mit den höchsten Zuwendungen. Von den insgesamt rund 1,42 Millionen Euro, die aus dem Sammelfonds für Bußgelder stammten, wurden diesen Institutionen jeweils Beträge zwischen rund 29.000 Euro und rund 66.000 zugewiesen.
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Am Dienstag wird der Vereinsmitarbeiterin wegen gewerbsmäßiger Untreue der Prozess vor dem Amtsgericht Bergedorf gemacht.