Ein Wolf läuft im Wildpark Lüneburger Heide durch sein Gehege.
  • Das Verwaltungsgericht Oldenburg urteilte gegen die Tötung eines Wolfes im Landkreis Aurich. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Philipp Schulze

Amt will den „Nordsee-Wolf“ abschießen – Überraschung vor Gericht

Ein Wolf hat im Landkreis Aurich mehrere Schafe gerissen. Der Landkreis will das Tier nun abschießen lassen – doch Tierschützer klagten gegen das Vorhaben. Nun gibt es ein überraschendes Urteil.

An der Nordseeküste darf erst einmal doch kein Wolf geschossen werden. Das Verwaltungsgericht Oldenburg gab einem Eilantrag gegen eine Ausnahmegenehmigung für die sogenannte Entnahme, also die Tötung, eines Wolfes im Landkreis Aurich statt, wie das Gericht mitteilte. Die Kammer entschied demnach am Mittwoch, dass nicht genügend Voraussetzungen für die Abschussgenehmigung erfüllt seien. Die Ausnahmegenehmigung sei damit rechtswidrig. Der Freundeskreis freilebender Wölfe hatte Widerspruch gegen den geplanten Abschuss eingelegt. Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Urteil: Wolf darf nicht geschossen werden

Als Grund für die Genehmigung hatte die Landkreisverwaltung am 4. Juli ein „wiederkehrendes problematisches Rissverhalten“ genannt. Laut Gericht ging es um vier getötete und vier verletzte Schafe bei Dornum. Ob es sich bei dem Tier um denselben Wolf handelt, der zuletzt auch auf der Insel Norderney gesichtet wurde, die zu dem Kreis gehört, wusste der Landkreis laut eigener Aussage nicht. Der Abschuss des Raubtieres sollte nach einem schnelleren Verfahren erfolgen. Er war bis zum 21. Juli genehmigt.

Ähnlicher Fall in Region Hannover

Das sogenannte Schnellabschussverfahren erlaubte den Abschuss eines Wolfes innerhalb eines Radius von 1000 Metern um das letzte Rissereignis in der Gemeinde Dornum. Für das Verfahren braucht es keine DNA-Untersuchung, um genau den Wolf zum Abschuss freizugeben, der für die Risse verantwortlich ist. Auf das Verfahren für schnellere Wolfsabschüsse hatten sich Bund und Länder Ende 2023 geeinigt. In der Vergangenheit hatte auch das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bereits eine Genehmigung für ein Schnellabschussverfahren in der Region Hannover gestoppt.

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Der Landkreis Aurich hatte die Genehmigung laut dem Gericht unter anderem mit der Deichsicherheit begründet. „Das wiederkehrende Rissverhalten lässt weitere ernste Schäden erwarten“, hatte die Kreisverwaltung zudem ursprünglich mitgeteilt. Die Kammer sah das nun nicht so. Unter anderem habe die Kreisverwaltung nicht berücksichtigt, dass bei den Rissen kein Mindestmaß eines wolfsabweisenden Schutzes gegeben war. Der Kreis hätte nachweisen müssen, dass auf dem Deich Schutzmaßnahmen, wie die Ertüchtigung des vorhandenen Zaunes oder die Errichtung eines mobilen Zaunes nicht zumutbar seien. (dpa/mp)

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