Mutmaßlicher PKK-Anhänger (58) in Hamburg vor Gericht
Ein 58-jähriger mutmaßlicher Anhänger der PKK muss sich in Hamburg vor Gericht verantworten. Der Mann aus Bremen soll Spenden für die verbotene kurdische Arbeiterpartei eingetrieben und sogar versucht haben, Einfluss auf die Landtagswahl in Bremen zu nehmen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg – Zentralstelle Staatsschutz – wirft dem Mann mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor. Zwischen Dezember 2018 und Januar 2024 soll er sich als Mitglied der verbotenen „Partiya Karkerên Kurdistan“ (PKK) um die Durchführung der monatlichen und jährlichen „Spendenaktionen“ der Partei in Bremen gekümmert haben. Im Rahmen seiner Tätigkeit soll er eigenverantwortlich die Höhe der Spenden, die Zahlungsmodalitäten und -termine festgelegt und Spendenquittungen ausgestellt haben.
Er soll PKK-Veranstaltungen organisiert haben
Darüber hinaus soll er in leitender Position PKK-Veranstaltungen organisiert und sich um den Vertrieb von Veranstaltungstickets zur Finanzierung der Vereinigung gekümmert haben. Zwischen Januar und November 2022 soll er Einnahmen aus dem Verkauf von Zeitschriften und Veranstaltungen in Höhe von circa 5000 Euro an eine übergeordnete Stelle der PKK weitergeleitet haben.
Im Jahr 2022 soll er Bargeld in Höhe von insgesamt mindestens 3800 Euro entgegengenommen und Spendenquittungen in Höhe von 2900 Euro ausgestellt haben. Auch Durchsuchungsaktionen im Dezember 2022 sollen ihn nicht daran gehindert haben, damit weiterzumachen.
Linke-Politikern zum Rückzug aufgefordert?
Im Mai 2019 soll er außerdem versucht haben, eine Kandidatin der Partei „Die Linke“ dazu zu bewegen, ihre Kandidatur für die anstehende Landtagswahl in Bremen zugunsten eines anderen, von der PKK favorisierten Kandidaten zurückzuziehen. Bis dahin soll er auch unter anderem den für das PKK-Gebiet „Bremen“ verantwortlichen Gebietsleiter bei der Durchführung von Spendenkampagnen und der Organisation von Veranstaltungen unterstützt haben.
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Seit seiner Festnahme am 16. Januar 2024 befindet sich der 58-Jährige in Untersuchungshaft. Bei ihm soll es sich um einen bekannten Aktivisten in der kurdischen Gemeinde in Bremen handeln. Schon mehrfach soll er in der Vergangenheit festgenommen und seine Wohnung wiederholt durchsucht worden sein. Ab Montag wird ihm vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht der Prozess gemacht.
Darum ist die PKK verboten: Die „Partiya Karkerên Kurdistan“ kämpft in der Türkei und den angrenzenden Ländern Syrien und Irak für die politische Autonomie kurdisch besiedelter Gebiete. Ihr militärischer Arm verübt Anschläge insbesondere auf türkische Sicherheitskräfte. Das Ziel der PKK ist je nach Lesart die Gründung eines unabhängigen kurdischen Staates oder ein „demokratisches autonomes Kurdistan“ innerhalb der bestehenden Staatsgrenzen. Da die Partei laut Definition der deutschen Justiz eine terroristische Vereinigung außerhalb der Europäischen Union ist, wird sich eine Kammer des Oberlandesgerichts Hamburg mit dem Fall beschäftigen, die auf solche Fälle spezialisiert ist.