Tod am Bahnübergang: Streckenposten (30) soll vom Handy abgelenkt gewesen sein
Im Juni 2023 kam es in Neumünster zu einem tödlichen Unfall an einem Bahnübergang. Ein 49-jähriger Autofahrer wurde von einem Regionalzug erfasst und starb. Jetzt muss sich ein 30-Jähriger vor Gericht verantworten. Er soll den Bahnübergang zu spät gesichert haben – weil er von seinem Mobiltelefon abgelenkt war.
Der tödliche Unfall ereignete sich um kurz vor 21 Uhr im vergangenen Jahr am Abend des 6. Juni an dem Bahnübergang an der Straße Stoverseegen. Da zu jener Zeit Lärmschutzwände an der Strecke errichtet wurden, war die Schrankenanlage in den Abendstunden zwischen 18 Uhr abends und 6 Uhr morgens außer Betrieb. Aus diesem Grund wurden Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma eingesetzt, um den Bahnübergang in dieser Zeit mit Absperrketten und Warndreiecken von Hand zu sichern. Auch der 30-jährige Angeklagte war an diesem Tag wegen der Bauarbeiten als Sicherungsposten eingesetzt.
Laut Anklage wurde er zwischen 20.36 Uhr und 20.38 Uhr von dem diensthabenden Fahrdienstleiter im Stellwerk dreimal über den Zug informiert, der voraussichtlich um 20.40 Uhr den Bahnübergang passieren sollte. Zwar soll der Angeklagte die Meldung bestätigt, jedoch versehentlich 20.44 Uhr notiert und den Bahnübergang nicht sofort nach Zugmeldung gesichert haben. In der Anklage heißt es dazu: „Durch die Beschäftigung mit seinem privaten Mobiltelefon soll der Angeklagte von seinem Auftrag abgelenkt gewesen sein, den Bahnübergang bei herannahenden Zügen zu sichern.“
Fahrer eines Lieferwagens wurde mitgeschleift
Es war das Todesurteil für einen 49-jährigen Mann, der um 20.42 Uhr mit seinem weißen Citroën aus Richtung Gartenstadt auf den Bahnübergang fuhr. Dort wurde sein Lieferwagen von einem herannahenden Regionalexpress erfasst und circa 400 Meter mitgeschleift. Der Fahrer starb noch an der Unfallstelle. Drei Bauarbeiter wurden von herumfliegenden Trümmern getroffen und verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert. In dem Zug befanden sich rund 140 Passagiere, von denen fünf ambulant vor Ort medizinisch versorgt werden mussten.
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Am Montag beginnt der Prozess gegen den 30-jährigen Angeklagten. Dann muss er sich wegen fahrlässiger Tötung vor dem Schöffengericht verantworten.