Ampel und CDU einig bei Schutz des Verfassungsgerichts – Lob aus Hamburg
Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina hat die Einigung der Berliner Ampel-Parteien mit der Union zur Stärkung der Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. „Es ist ein gutes Signal, dass sich die demokratischen Kräfte darauf verständigt haben, das Bundesverfassungsgericht in seiner unabhängigen und unparteilichen Stellung in diesen unruhigen Zeiten zu stärken“, sagte die Grünen-Politikerin.
Die Justizministerinnen und Minister der Länder hätten seit vielen Monaten dafür gestritten, „die lange bekannten Einfallstore zu schließen, um Demokratie und Rechtsstaat gegen die Angriffe autoritär-populistischer Kräfte zu verteidigen“.
Es sei gut, dass wesentliche Regelungen zur Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts durch Aufnahme ins Grundgesetz abgesichert werden sollen. Bisher wären Änderungen, die das Risiko einer Blockade oder einer politischen Instrumentalisierung bergen, theoretisch mit einer einfachen Mehrheit möglich. Für eine Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes ist dagegen immer eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.
Verfassungsgericht: Gallina fordert Maßnahmen zur Absicherung
Sie begrüße auch, dass bei der Richterwahl im Falle einer Blockade in Bundestag oder Bundesrat die jeweils andere Kammer die Entscheidung übernehmen können soll. „Jetzt sollte man den Mut haben, den eingeschlagenen Weg auch zu Ende zu gehen: Konsequenterweise sollte dieser konkrete Mechanismus ebenfalls verfassungsrechtlich abgesichert und nicht nur einfachgesetzlich geregelt sein“, sagte Gallina. Gleiches gelte für die Zweidrittelmehrheit bei der Wahl von Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts.
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„Daneben wäre es wichtig, auch das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht selbst resilienter gegen demokratie- und rechtstaatsfeindliche Eingriffe zu machen, indem man für Änderungen künftig eine Zustimmung des Bundesrats vorsieht“, sagte Gallina. (dpa/mp)