Am Donnerstagmorgen beginnt der Prozess vor dem Landgericht Verden.
  • Am Donnerstagmorgen beginnt der Prozess vor dem Landgericht Verden.
  • Foto: IMAGO/Pressedienst Nord

Mann soll Ex-Partnerin erstochen haben – Urteil könnte jetzt höher ausfallen

Ein Mann soll seine frühere Partnerin mit einem Messer erstochen haben. Der Fall beschäftigt nun erneut das Landgericht Verden – dieses Mal könnte die Strafe höher ausfallen.

Schon zum zweiten Mal steht ein Mann wegen Mordes an seiner Ex-Partnerin vor Gericht. Der Fall um die erstochene Frau wird ab Donnerstag ab 9.15 Uhr nach einer Revision noch einmal vor dem Landgericht Verden verhandelt. Ursprünglich hatte das Gericht den Angeklagten wegen Totschlags zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Mann wegen Mord vor Gericht: Stach er aus Eifersucht zu?

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte sich das Paar im April 2022 getrennt. Der Angeklagte soll seine Partnerin danach heimlich beobachtet und ihr mehrfach mit dem Tod gedroht haben. Im August 2022 soll der Bulgare dann der Frau vor der Wohnung in Bad Fallingbostel (Landkreis Heidekreis) aufgelauert haben.

An seiner Hand habe er ein Messer mit einer 14 Zentimeter langen Klinge mit Klebeband befestigt. Als sie mit dem gemeinsamen Sohn von einem Treffen mit ihrem neuen Freund zurückgekommen sei, habe er zugestochen. Die Frau erlitt laut Anklage 20 Messerstiche und war sofort tot.

Mordfall wird am Landgericht Verden neu verhandelt

Nach Angaben des Gerichts las die Verteidigung während des ersten Verfahrens eine Erklärung vor. Demnach bestreitet der heute 36-Jährige, dass er seine Ex-Partnerin absichtlich habe verletzen oder töten wollen. Er habe in Notwehr gehandelt, weil ihn das Opfer mit Pfefferspray bedroht habe. 

Das Gericht kam im März 2023 zu einem anderen Entschluss und verurteilte den Angeklagten wegen Totschlags. Hinweise auf einen Mord – insbesondere Heimtücke – stellte die Kammer damals nicht fest. Die Nebenklage legte Revision ein und bekam Recht. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im Frühjahr auf, weil die Beweise zum Mordmerkmal der Heimtücke nicht richtig beachtet worden seien. Der Fall muss nun noch einmal neu verhandelt werden – und der Angeklagte könnte dieses Mal wegen Mordes verurteilt werden. Ein Urteil könnte Ende September fallen.

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