Drogentaxi Symbolfoto Ecstasy
  • Auch Ecstasy-Tabletten stellte die Polizei bei dem Angeklagten sicher. (Symbolfoto)
  • Foto: picture alliance/dpa | Paul Zinken

Drogen-Taxizentrale aufgeflogen: 39-Jähriger vor Gericht

Ein 39-jähriger Mann muss sich wegen Drogenhandels vor Gericht verantworten. Zusammen mit sechs Komplizen soll er einen Drogen-Taxiring betrieben haben. Dabei war er mehr als nur für die Auslieferung zuständig.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Cannabis in nicht geringer Menge vor. Das Geschäft lief demnach folgendermaßen ab: Die Kunden gaben ihre Bestellwünsche in der „Zentrale“ auf. Hier nahm ein Bandenmitglied die Aufträge an und verteilte sie über einen Messenger-Dienst an die sechs Fahrer – zu denen auch der Angeklagte gehörte. Der 39-Jährige und seine Komplizen lieferten die Drogen dann mit dem Auto oder dem Fahrrad an die Kunden aus.

In einem Lager fand die Polizei später knapp 3,5 Kilo Marihuana, Ecstasy/MDMA und die synthetisch hergestellte Substanz 2C-B, auch als Nexus oder Erox bekannt. Mehrfach soll er in den Stadtteilen Hamm und Sternschanze Fahrer mit Marihuana bestückt haben. Neben seiner Funktion als Fahrer und Ausstatter soll er mitunter auch für die Abrechnung und Buchhaltung zuständig gewesen sein. Ab Donnerstag wird ihm der Prozess vor dem Hamburger Landgericht gemacht.

Hamburg: Mutmaßlicher Drogentaxi-Betreiber vor Gericht

Drogentaxis erfreuen sich in der Stadt immer mehr Beliebtheit. Das Geschäft mit den Drogen auf Bestellung boomt und immer wieder landen auch mal die Betreiber vor Gericht. Das Strafmaß für überführte Mitglieder eines Drogen-Taxi-Kartells ist abhängig von der Position in der Hierarchie der Organisation – und davon, ob die Person als Ersttäter gilt. Bisher lag das Strafmaß der Urteile bei Drogen-Taxi-Verfahren zwischen drei und neun Jahren Haft.

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Auch die Kunden können belangt werden. Wer bei Drogenlieferdiensten kaufe (also mehr als das Konsumcannabisgesetz erlaubt), mache sich wegen unerlaubten Erwerbes von Betäubungsmitteln strafbar. „Das Gesetz sieht hierfür Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vor“, so Liddy Oechtering, Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft. Wer bei dem Lieferdienst einen Großeinkauf macht – im strafrechtlichen Sinne „nicht geringe Mengen“ erwirbt – kann auch eine höhere Strafe bekommen.

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