G20-Urteil: Wenn das Tragen schwarzer Kleidung schuldig macht
Der G20-Prozess um die Geschehnisse am Rondenbarg (Bahrenfeld) ist am Dienstag mit einem milden Urteil für die beiden Angeklagten zu Ende gegangen: Beide erhielten Geldstrafen und sind nicht vorbestraft. Und obwohl die Vorsitzende Richterin mehrfach betonte, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, könnte das Urteil weitreichende Folgen haben. Denn die Angeklagten wurden nur für ihre Teilnahme an der Demo und das Tragen schwarzer Kleidung verurteilt. Viele sehen darin einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit.
DE-DE
- Deutsch (Deutschland)
WEITERLESEN MIT MOPO+
MOPO+ Abo
für 1,00 €Jetzt sichern!Neukunden lesen die ersten 4 Wochen für nur 1 €!Zugriff auf alle M+-ArtikelWeniger Werbung
Danach nur 7,90 € alle 4 Wochen //
online kündbarMOPO+ Black Week Deal
1 Jahr für 52 €Jetzt sichern!1 Jahr M+ für 1 € pro Woche lesen!Zugriff auf alle M+-ArtikelWeniger Werbung
Im zweiten Jahr 79 € //
online kündbar