• Mit Wasserwerfern gegen die Demo: Der umstrittene Polizeieinsatz am Rondenbarg
  • Foto: Screenshot: NDR/Panorama

paidG20-Urteil: Wenn das Tragen schwarzer Kleidung schuldig macht

Der G20-Prozess um die Geschehnisse am Rondenbarg (Bahrenfeld) ist am Dienstag mit einem milden Urteil für die beiden Angeklagten zu Ende gegangen: Beide erhielten Geldstrafen und sind nicht vorbestraft. Und obwohl die Vorsitzende Richterin mehrfach betonte, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, könnte das Urteil weitreichende Folgen haben. Denn die Angeklagten wurden nur für ihre Teilnahme an der Demo und das Tragen schwarzer Kleidung verurteilt. Viele sehen darin einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit.








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