Nach den Schüssen in München: Polizei analysiert Gefährdungslage für Hamburg
Nahe des NS-Dokumentationszentrums und des israelischen Generalkonsulats in München sind am Donnerstag mehrere Schüsse gefallen. Der mutmaßliche Täter wurde von der Polizei erschossen. Die Polizei Hamburg verfolgt die Geschehnisse in Bayern aufmerksam und analysiert die Gefährdungslage in der Hansestadt.
Ein bisher nicht identifizierter Mann hat am Donnerstag gegen kurz nach 9 Uhr mehrere Schüsse auf Polizisten nahe des NS-Dokumentationszentrums und des israelischen Generalkonsulats in München abgegeben. Bei dem Schusswechsel zwischen der Polizei und dem Täter wurde der Schütze tödlich getroffen, wie kurze Zeit später bekannt wurde.
Schüsse in München: Polizei Hamburg schützt jüdische Einrichtungen
Auf einem im Internet kursierenden Video soll zu sehen sein, wie der mutmaßliche Täter mit einem Gewehr (offenbar Karabiner 98 mit Bajonett) mindestens einen Schuss abgibt. Der Rückstoß der Waffe nach der Schussabgabe auf dem Video ist so enorm, dass der Mann Mühe hat, das Gewehr zu halten.
Das könnte Sie auch interessieren: Wohnmobil verschwindet über Nacht – Polizei findet es in Finkenwerder
Ob der Angriff im Kontext des Olympiaattentats hängt, ist bislang unklar. Der 5. September 2024 ist der 52. Jahrestag des Olympia-Attentats von 1972 in der bayerischen Landeshauptstadt. Die Ermittlungen dauern derzeit noch an.
Polizei beobachtet und analysiert die Gefährdungslage
Aus Hamburg heraus wird derzeit auch auf die Situation in München geschaut. Thilo Marxsen, Pressesprecher der Polizei Hamburg, sagte: „Die Polizei beobachtet und analysiert die Gefährdungslage für jüdische und Israel nahestehende Objekte sowie für das jüdische Leben in Hamburg fortwährend.“
Der Sprecher erklärte weiter, dass jüdische Einrichtungen bereits einen dauerhaft sehr hohen Schutz hätten. Ob dieser aufgrund der Vorkommnisse in München verstärkt wurde, ließ der Sprecher offen. „Über Art und Umfang polizeilicher Maßnahmen und Einsatztaktiken an einzelnen Örtlichkeiten kann aus grundsätzlichen Erwägungen keine Auskunft gegeben werden“, so Marxsen abschließend.