CDU-Chef Friedrich Merz (Archivbild).
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Union bricht Migrationsgipfel ab: „Regierung handlungsunfähig und führungslos“

Das Spitzengespräch zur Migration ohne Einigung – Oppositionsführer Merz bescheinigt der Regierung von Kanzler Scholz (SPD) heillose Zerstrittenheit. Wie geht es nun weiter?

Unionsfraktionschef Friedrich Merz hat die Bundesregierung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) nach dem neuerlichen Spitzentreffen zur Migrationspolitik scharf kritisiert. „Die Bundesregierung ist intern offensichtlich heillos zerstritten und kann sich nicht auf wirksame Maßnahmen einigen“, erklärte der CDU-Vorsitzende nach dem Ende der Beratungen der Ampel-Regierung mit Vertretern der Union und von Ländern in Berlin auf der Plattform X. 

„Die Ampel kapituliert vor der Herausforderung der irregulären Migration“, schrieb Merz weiter und fügte hinzu: „Die Bundesregierung ist handlungsunfähig und führungslos.“ 

Migrationsgipfel ohne Ergebnis beendet

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) schlug bei dem Gespräch, an dem auch Ländervertreter teilnahmen, ein Modell vor, um Asylbewerber, die anderswo schon registriert wurden, künftig rascher in für sie zuständige europäische Staaten zu bringen. Diese Pläne will die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP nach Angaben der Ministerin nun auch ohne die Union verfolgen. Faeser räumte ein: „Wenn wir das jetzt als gutes System etablieren wollen, braucht es mehr Personal, damit die Bundespolizei das auch dauerhaft stemmen kann.“

Für die konkrete Umsetzung der geplanten Beschleunigung sei eine Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesländern notwendig, sagte Faeser. Bei einigen Ländern habe sie hierzu auch bereits Interesse festgestellt.

Der CDU-Politiker Thorsten Frei kritisierte, die Pläne zielten nicht auf zusätzliche Zurückweisungen an den deutschen Grenzen, sondern auf beschleunigte Verfahren in Deutschland. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, das Festhalten der Menschen im grenznahen Raum sei effektiver als ein Zurückschieben über die grüne Grenze, wo damit zu rechnen sei, dass die Zurückgeschobenen an anderer Stelle dann einen weiteren Einreiseversuch unternehmen würden. Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) kritisierte, die Unionsvertreter seien „aufgestanden, obwohl wir viele Themen noch gar nicht besprochen haben“.

CDU wollte Notlage ausrufen lassen

Die Union hatte eine Notlage ausrufen wollen unter Berufung auf Artikel 72 des EU-Vertrags, um von normalen europäischen Verfahren abweichen zu können. Nach Einschätzung der Ampel-Koalition fehlt dafür die rechtliche Grundlage.

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Eine wirkliche Neuerung ist die geplante größere Rolle für die Bundespolizei. Bislang liegen Abschiebungen in der Verantwortung der Bundesländer, die Bundespolizei unterstützt nur bei der Durchführung. Künftig soll die Bundespolizei am Ende des geplanten beschleunigten Verfahrens die Menschen dann aus Deutschland bringen.

„Außerdem setzt Deutschland weiter auf ein enges kooperatives Zusammenwirken mit den Nachbarstaaten etwa durch gemeinsame Streifen und gemeinsame Polizeizentren an den Grenzen. Ein unmittelbares Zurückweisen an den Grenzen über die heutige Praxis hinaus würde diese Zusammenarbeit massiv gefährden“, hieß es weiter.

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte nach dem Treffen: „Die Union wollte mit dem Kopf durch die Wand mit ihrer Idee der flächendeckenden Zurückweisungen.“ Dagegen gebe es aber massive europarechtliche Bedenken, die seine Fraktion auch teile. „Die Tür für weitere Gespräche über rechtssichere Lösungen bleibt aber offen“, betonte Wiese. 

Faeser ordnete ab 16. September Grenzkontrollen an

Faeser hatte am Vortag des Treffens bereits vorübergehende Kontrollen an allen deutschen Landgrenzen angeordnet, um die Zahl unerlaubter Einreisen stärker einzudämmen. Die zusätzlichen Kontrollen sollen am 16. September beginnen und zunächst sechs Monate andauern. Als Gründe für die nun angeordneten Kontrollen nannte das Ministerium neben der Begrenzung der irregulären Migration auch den Schutz der inneren Sicherheit vor aktuellen Bedrohungen durch den islamistischen Terrorismus und vor grenzüberschreitender Kriminalität.

Zurückweisungen gibt es derzeit nur in bestimmten Fällen: wenn jemand mit einer Einreisesperre belegt ist oder kein Asyl beantragt. Zurückweisungen an den deutschen Binnengrenzen sind grundsätzlich nur da möglich, wo es Kontrollen direkt an der Grenze gibt. (dpa/mp)

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