An der falschen Schlange angestellt – Haft!
Diesen Fehler macht der 59-jährige Mann nicht noch einmal – kann er auch nicht. Am Montagvormittag wollte er von Hamburg über Paris nach Bukarest fliegen. Nun sitzt er in Haft.
Um seinen Flug nach Paris zu erwischen, musste der Mann zunächst durch die Kontrolle. Dabei unterlief ihm ein entscheidender Fehler: Er stellte sich fälschlicherweise in die Schlange für die grenzpolizeiliche Ausreisekontrolle – obwohl dies für eine Reise nach Paris gar nicht nötig gewesen wäre.
Statt nach Paris – 59-Jährigen muss in U-Haft
Bundespolizisten kontrollierten daraufhin seinen Ausweis und stellten fest, dass der Mann bereits seit April 2022 von der Staatsanwaltschaft Bayreuth gesucht wurde. Er hatte 45 Tagessätze zu je 40 Euro nicht bezahlt.
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Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin einen Haftbefehl erlassen. Nun wurde der 59-Jährige vor die Wahl gestellt: Entweder er zahlt die geforderte Strafe von 1883 Euro, oder er muss eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Da er nicht in der Lage war, die Summe aufzubringen, ging es für ihn nicht nach Paris, sondern in die Untersuchungshaftanstalt am Holstenglacis.