Jens Lehmann vor dem Amstgericht Starnberg.
  • Jens Lehmann wurde betrunken am Steuer erwischt.
  • Foto: imago/Sven Simon

Jens Lehmann nach Oktoberfest betrunken am Steuer erwischt – Führerschein weg

Neuer Ärger für Jens Lehmann. Eine ausgelassene Feier zum Oktoberfest endete für den ehemaligen Torhüter mit der Polizei. Die stoppte den 54-Jährigen betrunken am Steuer und kassierte seinen Führerschein ein.

Wie die „Bild“ berichtet, hielten die Polizisten Lehmann in der Nacht von Sonntag auf Montag im Münchner Stadtteil Sendling an. Zuvor schien er ausgelassen auf dem Oktoberfest gefeiert und getrunken zu haben. Zumindest vermittelte er den Beamten laut „Bild“ diesen Eindruck, Lehmann soll nach Alkohol gerochen und geschwankt haben. Die Folge: ein Alkoholtest, doch ohne Erfolg.

Blut abgenommen und Führerschein einkassiert

Denn wie viel Promille der ehemalige Nationaltorhüter im Blut hatte, konnte zumindest vorerst nicht festgestellt werden. Angeblich war Lehmann zu betrunken, um in das Röhrchen des Messgerätes zu pusten, so dass ihm Blut abgenommen wurde. Und auch wenn es laut „Bild“ einige Tage dauern kann, bis das Ergebnis vorliegt, hinderte das die Polizisten nicht daran, den Führerschein des Ex-Torhüters zu beschlagnahmen.

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Die Münchner Polizei wollte sich auf Anfrage der „Bild“ nicht zu der mutmaßlichen Alkoholfahrt Lehmanns äußern. „Es ist irre, dass er sich danach ans Steuer gesetzt hat“, sagte jedoch einer der Beamten der „Bild“. „Rund um die Wiesn wimmelt es nur so vor Polizisten, die genau solche Suff-Fahrten verhindern sollen.“

Dem Bericht zufolge bestätigte zudem Oberstaatsanwältin Anne Leiding den Vorfall. „Herr Lehmann wurde aufgrund auffälligen Fahrverhaltens mit einem Pkw im Innenstadtbereich München am 23.9.24 gegen 1.30 Uhr einer Polizeikontrolle unterzogen“, so Leiding.

Erneuter Ärger für Lehmann mit der Justiz

Lehmann selbst „kann dazu im Moment nichts sagen“. Für den 54-Jährigen ist es nicht das erste Mal, dass er Probleme mit der Justiz hat. Im vergangenen Jahr wurde er verurteilt und musste damals 420.000 Euro zahlen. Der Grund: Lehmann hatte mit einer Kettensäge einen Dachbalken der Garage seines Nachbarn durchtrennt. Alles nur, um einen besseren Blick auf den Starnberger See zu haben.

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Am kommenden Freitag wird der Fall erneut verhandelt, da sowohl Lehmann als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt haben. Seinem Image wird die Trunkenheitsfahrt nicht geholfen haben.

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