AfD-Verbot? Streicht ihnen lieber die Staats-Knete!
Der Bundestag wird sich schon bald mit einem Antrag von Abgeordneten aus SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken befassen, die ein Verbot der AfD auf den Weg bringen wollen. Zu den Initiatoren gehört auch der Hamburger Abgeordnete Metin Hakverdi (SPD). Der Versuch eines Verbots würde der AfD auf Bundesebene vermutlich nur nutzen – ihr in Teilen die staatliche Finanzierung zu entziehen, wäre allerdings eine Option.
Die Initiatoren werfen der AfD vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und gegenüber dieser Grundordnung eine „aktiv kämpferisch-aggressive Haltung“ einzunehmen. Die AfD verstoße mehrfach gegen die Menschenwürdegarantie aus Artikel 1 des Grundgesetzes, so der Vorwurf.
Die AfD in Thüringen verachtet den Parlamentarismus
Auf Teile der AfD trifft der Vorwurf der „kämpferisch-aggressiven Haltung“ durchaus zu. Was die AfD beispielsweise unter dem Faschisten Björn Höcke im Thüringer Landtag zuletzt aufgeführt hat, belegt eine destruktiv-ablehnende Haltung gegenüber der repräsentativen Demokratie und dem Parlamentarismus. Doch für die ganze Partei lässt sich dies gerichtsfest kaum beweisen. Deshalb wäre ein Verbot der Bundespartei vermutlich ein (weiteres) Konjunkturprogramm für die AfD. Es würde ihrer gerne eingenommene Opfer-Haltung nur Glaubwürdigkeit verleihen. Und am Kern des AfD-Erfolgs – tatsächliche und eingebildete Fehlentwicklungen in der Migrationspolitik – würde ein Verbot auch nichts ändern.
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Allerdings drängt sich nach den Wahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen schon die Frage auf, ob unsere Demokratie wirklich wehrhaft genug ist. Bisher hatten wir es am rechten Rand nur mit kleineren Parteien wie den „Republikanern“ oder der NPD zu tun, die nicht die Größe hatten, dauerhaft Sand ins demokratische Getriebe zu streuen. Bei der AfD ist dies anders. In Thüringen hat sie bereits eine Sperrminorität.
Die AfD hätte sich einen Warnschuss verdient
Verdient hätte sich die AfD einen Warnschuss des demokratischen Rechtstaates schon lange. Und es ist fraglich, ob wirklich alle „rückholbaren“ Wähler der AfD verstanden haben, welchen Schaden ihr Verhalten an der Urne für das Land und die Gesellschaft anrichten und wie ernst die Sache eigentlich ist.
Statt eines Verbots auf Bundesebene anzustreben wäre es deshalb sinnvoller, einen solchen Anlauf in einem Bundesland zu machen, in dem die AfD vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird. In einem solchen Fall könnte der jeweilige Verfassungsschutz seine Erkenntnisse mit dem Gericht teilen und ein Verfahren hätte eine realistische Chance auf Erfolg.
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Zudem sollte es das Ziel sein, diesen Landesverbänden die staatliche Parteienfinanzierung zu entziehen. Es ist beispielsweise in Thüringen nicht einzusehen, warum der Staat Parteien finanzieren soll, die ihn in seiner jetzigen Form abschaffen wollen und ihn verachten. Wenigstens diese Lehre könnten wir aus der Geschichte schon ziehen.