Landgericht
  • Eine Mutter wurde wegen der Tötung ihrer sechsjährigen Tochter vor dem Bonner Landgericht verurteilt.
  • Foto: dpa

„Rotgesehen”: Mutter erwürgt Tochter (6) – lange Haftstrafe

Nach einem Streit mit ihrer sechsjährigen Tochter rastete die Mutter aus: Sie würgte ihr Kind minutenlang. Nun kommt die Frau wegen Totschlags ins Gefängnis.

Das Bonner Landgericht verurteilte die Frau wegen Totschlags zu elf Jahren Haft. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 47-Jährige ihr Kind Anfang März erwürgt hatte. 

Mutter gesteht Tötung: Habe „rotgesehen”

Das Motiv für die Tat habe im Laufe der Verhandlung nicht endgültig geklärt werden können, hieß es nach Angaben einer Gerichtssprecherin in der Urteilsbegründung. Zwar habe es zwischen den Eheleuten Probleme gegeben, insgesamt habe das Familienleben aber keine Besonderheiten aufgewiesen, die zu der Tat geführt haben könnten. Ein Gutachter stufte die Frau als voll schuldfähig ein.

Die Angeklagte hatte die Tötung gestanden und im Prozess ausgesagt, sie habe „rotgesehen“. Nach Feststellung des Gerichts war sie am Tattag mit ihrer Tochter in einem Schnellrestaurant. Das Mädchen habe zum Unmut der Mutter aber nichts essen, sondern mit dem Handy spielen wollen. Zurück in der Wohnung habe die Frau die Sechsjährige dann zwei bis drei Minuten lang gewürgt. Rettungskräfte konnten dem Kind nicht mehr helfen, es starb wenig später im Krankenhaus.

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Die Mutter selbst hatte Einsatzkräften den Hinweis gegeben, dass ihre Tochter leblos in der Wohnung liege. Die 47-Jährige war kurz zuvor von Passanten aus dem Rhein gerettet und in eine Klinik gebracht worden. Am nächsten Tag kam die Frau in Untersuchungshaft. (dpa/mp)

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