Streit um bekannten Dünencampingplatz: Jetzt gibt es ein erstes Urteil
Der idyllisch gelegene Dünen-Campingplatz in Prerow beschäftigt gleich vier Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern, bald vielleicht sogar fünf. Land und Betreiber haben sich verhakt. Jetzt gibt es ein erstes Urteil.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat im Streit um den Dünen-Campingplatz in Prerow vor Gericht einen wichtigen Etappensieg gegen den langjährigen Betreiber Regenbogen AG errungen. Das Landgericht Rostock gab der Räumungsklage der landeseigenen Stiftung für Umwelt- und Naturschutz MV statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann aber bei Vorlage einer Sicherheitsleistung durch die landeseigene Stiftung in Höhe von zwei Millionen Euro vorläufig sofort vollstreckt werden, entschied die 2. Zivilkammer.
Aufgrund der klaren Regelungen im Pachtvertrag habe die Stiftung als Klägerin einen Anspruch auf Herausgabe der beiden betroffenen Flurstücke, auf denen in Prerow die Wohnwagen in unmittelbarer Ostsee-Nähe in den Dünen stehen. Der Vertrag sei zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Die Regenbogen AG habe keinen Anspruch auf Fortschreibung des Vertrages, allenfalls auf Schadenersatz, befand der Vorsitzende Richter Till Halfmann.
Regenbogen AG: „Wir fühlen uns enteignet“
Das Gericht habe klar und schnell entschieden, kommentierte der Rechtsanwalt der Regenbogen AG, Tilman Giesen. Allerdings werde man weiter für sein Recht streiten. „Wir fühlen uns enteignet.“ Giesen deutete den Schritt in die Berufung an. Zuvor werde man aber die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Gleich zu Beginn der Güteverhandlung hatte der Richter bemerkt, dass die Einigungsbasis wohl relativ dünn geworden sei, wenn es sie überhaupt gebe. „Wenn man sich aber nicht einigen kann, muss entschieden werden.“
In dem Fall ging es konkret um die Flurstücke 149/2 und 151 in Prerow. Die Regenbogen AG, die mit den beiden Vorständen Patrick und Marc Voßhall und drei Anwälten vertreten war, verwies auf bestehende Unklarheiten bei den Grenzverläufen der Flächen. Dadurch könne es sein, dass die Stiftung gar nicht Eigentümerin der Fläche sei, deren Herausgabe sie fordere.
Ein Fall, vier Gerichte
Dem folgte der Anwalt der Stiftung nicht. Der Fall sei einfach, weil der Pachtvertrag abgelaufen sei, so Christian Doose-Bruns. Zudem habe die Regenbogen AG seinerzeit an der Vermessung mitgewirkt. Der Vertrag solle nicht mehr mit der Regenbogen AG fortgesetzt werden, wobei der Campingplatzbetrieb weitergehe. „Sie werden Umsatzverluste haben. Aber das liegt in der Sache der Natur, wenn Pachtverträge enden.“
Am 26. November entscheidet das Landgericht Stralsund über eine zweite Räumungsklage für weitere Teilflächen des als Regenbogencamp bekannten Campingplatzes. Zudem sind die Verwaltungsgerichte Greifswald und Schwerin in unterschiedlichen Punkten mit dem Vorfall befasst. Sollte es ein Berufungsverfahren zum Urteil des Landgerichtes geben, wird auch das Oberlandesgericht Rostock einbezogen.
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Die Regenbogen AG hat die ihren Sitz in Schönkirchen (Schleswig-Holstein) und betreibt den Platz seit rund 30 Jahren. (dpa/mp)