Endlich weniger Bürokratie: Hamburg erleichtert Hausbau dramatisch
Der Bau von Häusern, Parkplätzen, Wärmepumpen und E-Ladesäulen soll in Hamburg bald deutlich einfacher werden. Für manche Häusertypen ist dann gar keine Baugenehmigung mehr nötig. Möglich macht das wohl eine Neufassung der Hamburgischen Bauordnung, der der Senat jetzt zugestimmt hat.
„Konkret erleichtern wir das Bauen im Bestand, indem einzelne Vorschriften bei Aufstockungen und Umnutzungen zukünftig nicht mehr beachtet werden müssen“, sagte Hamburgs Bausenatorin Karen Pein am Dienstag. „Gleichzeitig beschleunigen wir die Genehmigungsverfahren und stellen kleinere Wohngebäude genehmigungsfrei.”
Heißt: Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und sogar kleinere Mehrfamilienhäuser, die im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen und die das Baurecht vollständig einhalten, müssen nur noch „angezeigt“ werden. Einen Monat nach Einreichung der Bauvorlagen darf bereits mit dem Bau begonnen werden. Eine Baugenehmigung ist nicht mehr erforderlich.
Wärmepumpen, E-Ladesäulen und Balkonkraftwerke
Liegt das Grundstück im Bereich eines alten Baustufenplans oder im Bereich einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung, werden Wohngebäude weiterhin im vereinfachten Genehmigungsverfahren genehmigt. Das gleiche gilt für große Mehrfamilienhäuser. Hier bleibt die bewährte Genehmigungsfrist von zwei Monaten bestehen.
Zudem sollen Wärmepumpen, Ladestationen für E-Autos sowie Balkonkraftwerke in Zukunft gänzlich genehmigungsfrei sein. „Das spart den Menschen Zeit und Kosten“, so Pein.
Neuerungen gibt es auch für Parkplätze: Die bisherige Pflicht zur Herstellung von Kfz-Stellplätzen wird mit der geänderten Bauordnung durch einen „modernen Mobilitätsnachweis“ abgelöst. Heißt: Zukünftig wird jedes Grundstück im Hinblick auf den Mobilitätsbedarf seiner Nutzer individuell betrachtet. Dabei werden die Lage und die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr genauso berücksichtigt wie die örtlichen Verkehrsverhältnisse und der Bedarf der jeweiligen Nutzer.
So hat zum Beispiel eine Schule in der Nähe eines Bahnhofs andere Mobilitätsbedarfe als das Krankenhaus am Stadtrand und wiederum andere als ein innerstädtischer Gewerbebetrieb mit viel Lieferverkehr. Die bisherigen finanzielle Ausgleichszahlungen für rechtlich notwendige, aber nicht zu realisierende Kfz-Stellplätze entfallen zukünftig.
Hamburg: Neuerungen für Bestandsgebäude
Weitere Neuregelungen gelten für Bestandsgebäude: Bei Bestandsbauten gilt für Bauherrinnen und Bauherren zurzeit (noch), dass sowohl bei Nutzungsänderungen als auch bei wesentlichen baulichen Änderungen jeweils das aktuell geltende Recht zu beachten ist. Der Bestandsschutz gilt insoweit nicht. Dies führt häufig dazu, dass Bestandsgebäude bei einem Umbau aufwändig und kostenintensiv ertüchtigt werden müssen.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist es daher manchmal einfacher, das Bestandsgebäude abzureißen und auf dem Grundstück einen Neubau zu errichten, anstatt den Bestand ressourcenschonend zu erhalten. Dies wird mit der neuen Bauordnung geändert: Werden etwa Büroräume oder andere Aufenthaltsräume in Wohnraum umgewandelt, müssen Wände und Decken des Bestandsgebäudes nicht mehr so ertüchtigt werden, dass sie dem Neubaustandard gleichen. Der Bestandsschutz wird ausgeweitet.
Experimentelles und günstiges Bauen soll einfacher werden
Erfordert ein Bauvorhaben mal eine Abweichung von den baurechtlichen Vorschriften, sollen die Behörden diese zukünftig leichter erteilen können, insbesondere wenn es der Weiternutzung von bestehenden Gebäuden oder der Schaffung von neuem Wohnraum dient. Im Rahmen der Entscheidung werden dabei aber auch weiterhin Nachbarrechte und Schutzziele berücksichtigt.
Experimentelles und günstiges Bauen soll ebenfalls unterstützt werden: Gebäude, mit denen neue Bau- und Wohnformen erprobt werden, dürfen auch dann genehmigt werden, wenn sie nicht alle Bauvorschriften einhalten. Die genehmigende Behörde prüft, ob die übergeordneten Schutzziele beachtet werden und kann dann eine Genehmigung erteilen, wenn niemand gefährdet wird.
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Die neue Bauordnung sorgt auch für mehr barrierefreie Wohnungen: Ist in Neubauten aufgrund der Höhe ein Aufzug erforderlich, wird zukünftig jede dritte Wohnung barrierefrei hergestellt. Auch der Balkon wird in diesen Wohnungen barrierefrei nutzbar sein.
Nach dem Senat befasst sich nun die Bürgerschaft mit dem Beschluss. Anschließend kümmert sich die Baubehörde um dessen Umsetzung, damit das Gesetz 2026 in Kraft treten kann. (mp)