Frauen belästigt: Bäderland-Masseur vor Gericht uneinsichtig
Im Wellnessbereich des Schwimmbads „Festland“ von Bäderland belästigte ein Masseur vor zwei Jahren wiederholt Frauen, die eine Nacken- und Rückenmassage gebucht hatten. Aber statt sie zu massieren, drängte der 51-Jährige die Frauen dazu, sich ausziehen und berührte sie am ganzen Körper. Jetzt wurde ihm der Prozess gemacht.
Anca L. (36), Katharina G. (33) und eine 41-Jährige sagten am Donnerstag vor dem Altonaer Amtsgericht gegen den Masseur Ralf U. aus, der in allen Fällen nach einem ähnlichen Schema vorging. Bei zwei seiner Opfer bestand er darauf, dass sie sich nackt ausziehen sollten, berichtet das „Hamburger Abendblatt“ aus dem Prozess. Katharina G. sagte demnach hingegen aus, dass er ihr während der Massage die Bikinihose auszog. Anschließend berührte der Angeklagte die Frauen am ganzen Körper, vor allem im Gesäß- und Brustbereich und spreizte ihre Beine.
Hamburg: Bäderland-Masseur verging sich an Frauen
„Ich war in Schockstarre“, sagt Anca L., die demnach während der Behandlung kein Wort herausbekommen habe. Mit den Worten: „Schöne Frau, du bist jetzt fertig“, habe er sie verabschiedet. Auch die anderen Opfer sind traumatisiert. Anca L. machte laut „Abendblatt“ nach dem Vorfall eine Therapie.
Die 41-Jährige sagte vor Gericht aus, sie habe sich nach dem Vorfall direkt beim Chef von Ralf U. beschwert, der den freiberuflichen Masseur sofort feuerte. Davor soll es laut seines Vorgesetzten keine Beschwerden über den Angeklagten gegeben haben.
Bäderland-Fummler: Keine Einsicht bei Angeklagten
Und was sagt Ralf U. zu den Anschuldigungen? Er habe die Massagetechniken etwa in der Volkshochschule oder mithilfe von YouTube-Videos erlernt und habe keinerlei sexuellen Absichten gehabt, das alles sei ein Missverständnis gewesen. „Es tut mir für die Damen unglaublich leid“, so Ralf U. in seinem Schlusswort, „aber ich bin auch traumatisiert. Ich wollte nur helfen.“
Die Staatsanwältin machte ihrem Unglauben dann auch Luft, indem sie beschrieb, worum es dem uneinsichtigen Angeklagten wirklich ging: „Begucken, befummeln, befingern.“
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Der Amtsrichter fand dann in der Urteilsverkündung klare Worte für Ralf U.: „Jammern auf höchstem oder besser: niedrigstem Niveau“. Er verurteilt ihn zu einer Geldstrafe von 6000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (mp)