Schnell fahrendes graues Auto
  • Nach einem Autounfall fuhr die Fahrerin einfach weiter (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Robert Michael

Nach Unfall liegen gelassen: Studentin stirbt am Straßenrand – Fahrerin unschuldig?

Der Unfalltod einer Studentin erschütterte vor zwei Jahren nicht nur die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Die junge Frau wurde an Weihnachten angefahren und erst tags darauf gefunden.

Rund zwei Jahre nach dem Tod einer angefahrenen 23 Jahre alten Fußgängerin in Malchin muss sich die mutmaßliche Unfallverursacherin vor dem Amtsgericht Neubrandenburg verantworten. Die Neubrandenburgerin soll die 23-Jährige damals am ersten Weihnachtstag gegen 22.30 Uhr auf einer Straße mit ihrem Auto erfasst haben, nach dem Zusammenstoß aber weitergefahren sein. Das Unfallopfer wurde erst am nächsten Morgen von Passanten tot gefunden.

Am Tag nach dem Unfall meldete sich die Autofahrerin bei der Polizei in Neubrandenburg. Sie sagte damals in Vernehmungen aus, dass sie in Malchin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) zwar einen Knall an ihrem Fahrzeug wahrgenommen, aber nicht mit einem Verkehrsunfall in Verbindung gebracht habe. Erst durch Medienberichte sei sie auf den Unfall aufmerksam geworden und habe sich zur Polizei begeben.

Kein hinreichender Tatverdacht für fahrlässige Tötung

Die getötete junge Frau hatte damals in Malchin zu Weihnachten ihre Eltern besucht. Ihr Tod sorgte auch bei Lehrern, Studenten und Mitarbeitern an der Hochschule für Musik und Theater (HMT) in Rostock für große Betroffenheit und Fassungslosigkeit. Die 23-Jährige hatte dort Gesang studiert.

Der Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg in dem am Dienstag beginnenden Prozess nun unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. Nach umfangreichen Ermittlungen bestehe aber kein hinreichender Tatverdacht einer fahrlässigen Tötung. Der Verkehrsunfall sei einem Gutachten zufolge nicht vermeidbar gewesen.

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Die 23-Jährige war damals am Straßenrand gefunden worden. Am Auto der Angeklagten hatte die Polizei Spuren und starke zum Unfall passende Beschädigungen festgestellt. Das Amtsgericht Neubrandenburg beraumte für den Prozess nur einen Verhandlungstag an. Sollte es dabei bleiben, könnte am Dienstag möglicherweise ein Urteil gesprochen werden. (dpa/mp)

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