Die Angeklagten in einem Saal vom Landgericht Osnabrück
  • Drei der vier Angeklagten in einem Saal des Landgerichts Osnabrück.
  • Foto: Friso Gentsch/dpa

17-Jährige in Ems gestoßen: Anklage wegen versuchten Mordes

Über Stunden sollen sie ihr Opfer gequält und lebensgefährlich verletzt und die Bewusstlose in die Ems geworfen haben. Nun stehen vier Angeklagte wegen versuchten Mordes vor Gericht.

Sie sollen die junge Frau im vergangenen Mai unter einem Vorwand in einen Wald bei Meppen gelockt und sie dort überwältigt, gefesselt und lebensgefährlich verletzt haben, bevor sie ihr Opfer bewusstlos in den Fluss gestoßen haben sollen. Die weiteren Tatvorvorwürfe lauten auf gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, Menschenraub und Geiselnahme. 

Mit Verlängerungskabeln gefesselt

Angeklagt sind drei junge Männer im Alter von heute 19 und 25 Jahren sowie eine 27 Jahre alte Frau. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschaftliches Handeln vor: Sie hätten die 17-Jährige, eine gemeinsame Bekannte, in der Nacht vom 26. auf den 27. Mai aus Verärgerung über einen Streit unter anderem mit Messerstichen schwer verletzt.

Die Angeklagten sollen das Mädchen zunächst mit Verlängerungskabeln gefesselt haben. Mit Gewalt seien sie an die Pin ihres Handys und ihrer Bankkarte gelangt. Nachdem die Angeklagten den Chatverlauf und Bilder auf dem Smartphone der 17-Jährigen gesehen hätten, hätten sie sich von ihr verraten gefühlt. Daraufhin sei der Plan entstanden, ihr Opfer unter größtmöglichem Leiden und Schmerzen umzubringen, sagte der Staatsanwalt.

Die vier Angeklagten sollen demnach die 17-Jährige mit Messerstichen und dem Ausdrücken glühender Zigaretten auf ihrem Körper schwer verletzt haben. Zum Schluss sei die junge Frau bewusstlos in die Ems gestoßen worden. Sie habe unter anderem Messerstiche in den Hals und in ein Auge sowie zahlreiche Hämatome davongetragen, erklärte der Staatsanwalt. Die 17-Jährige habe in Lebensgefahr geschwebt. 

Tötungsabsicht bestritten

In der Ems sei sie wieder zu Bewusstsein gekommen und habe bei einem in der Nähe wohnenden Ehepaar geklingelt und um Hilfe gebeten. Diese verständigten die Polizei. Die junge Frau kam ins Krankenhaus.

Die angeklagte Frau ließ über ihren Anwalt erklären, dass sie selbst keine Tötungsabsicht gehabt habe und aus Furcht vor den drei Männern mitgemacht habe. Ursprünglich sollte die 17-Jährige nur dazu überredet werden, die Stadt zu verlassen und die Gruppe in Ruhe zu lassen. Daher sei der ursprüngliche Plan gewesen, ihr lediglich Angst zu machen. 

Angeklagte äußert Bedauern

Die Aussage eines der Mitangeklagten, das Mädchen umbringen zu wollen, habe sie nicht ernst genommen. Einer der Beteiligten habe gesagt: „Der Erste, der redet, ist der Nächste.“ Der Anwalt der Angeklagten erklärte: „Ihr ist bewusst, dass sie Verantwortung übernehmen muss.“ Seine Mandantin bedauere zutiefst, was geschehen sei.

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Der Richter erklärte dazu, dass diese Erklärung in einigen Details deutlich von der Aussage der Angeklagten bei der Polizei abweiche. Die übrigen Angeklagten machten zunächst keine Aussagen. 

Bis in den Februar kommenden Jahres hat das Gericht Fortsetzungstermine angesetzt. (dpa)

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