Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD)
  • Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD) will schärfere Maßnahmen für den Verfassungsschutz (Archivbild)
  • Foto: IMAGO/Bernhard Herrmann

V-Leute, Drohnen, Mithören: Niedersachsen will Verfassungsschutzgesetz ändern

Der niedersächsische Nachrichtendienst beobachtet Extremisten und soll Gefährdungen der Demokratie frühzeitig erkennen. Weil sich die Lage geändert hat, wird nun das Verfassungsschutzgesetz angepasst.

Um Demokratiefeinde auch in Zukunft bestmöglich beobachten zu können, will Niedersachsen sein Verfassungsschutzgesetz ändern. Unter anderem sollen extremistische Einzeltäter bereits vor möglichen militanten Aktionen genauso gut in den Blick genommen werden wie terroristische Gruppierungen. Als Aufklärungsmittel des Nachrichtendienstes sollen künftig Drohnen zum Einsatz kommen dürfen. Die niedersächsische Landesregierung beschloss heute in Hannover einen entsprechenden Entwurf zur Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes. Im Dezember soll der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht und dort voraussichtlich 2025 beschlossen werden.

Viele Extremisten radikalisieren sich in den sozialen Medien

„Niedersachsen ist sicher. Wir möchten, dass Niedersachsen sicher bleibt“, sagte Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD). Die Zeiten seien sehr herausfordernd für die Sicherheit, die allgemeine Gefährdungslage sei unverändert hoch. Die Anschläge in Halle am 9. Oktober 2019, in Hanau am 19. Februar 2020 und der Anschlag in Solingen am 23. August dieses Jahres seien von Einzeltätern begangen worden. Viele Extremisten radikalisierten sich in sozialen Medien. Künftig sollen Einzelpersonen genauso beobachtet werden dürfen wie zum Beispiel Angehörige rechtsextremistischer oder linksextremistischer Gruppen.

Mitglieder von verbotenen Gruppen können V-Personen werden

Darüber hinaus soll es dem Verfassungsschutz ermöglicht werden, Mitglieder von terroristischen Vereinigungen als V-Leute, also Vertrauensleute, anzuwerben. Bisher sei es ein Problem gewesen, in bestimmte Gruppierungen von Islamisten oder in die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK hereinzukommen, erläuterte Niedersachsens Verfassungsschutzpräsident Dirk Pejril. Die Zugehörigkeit zu einer verbotenen extremistischen Gruppe soll im neuen Gesetz kein Ausschlusskriterium für eine Tätigkeit als V-Person sein. V-Personen gehören einer bestimmten Szene an und geben heimlich gegen Geld Informationen an die Behörden weiter.

Bestimmte verdeckte Maßnahmen wie das Mithören und Aufzeichnen von Gesprächen sollen erleichtert werden. Zudem ist vorgesehen, den Zeitraum für sogenannte kurzfristige Observationen von 24 auf 48 Stunden auszudehnen.

Als „Frühwarnsystem der Demokratie“ bezeichnete Innenministerin Behrens den Verfassungsschutz. „In Zeiten wachsender Unsicherheiten – sei es durch den internationalen Terrorismus, die zunehmende Radikalisierung in den sozialen Medien oder geopolitische Spannungen – steht der Staat in einer besonderen Verantwortung“, sagte die SPD-Politikerin. Ziel der geplanten Gesetzesänderung sei, dass der Nachrichtendienst auch in Zukunft den komplexen Aufgaben gerecht werde.

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Die CDU-Fraktion im Landtag teilte dagegen mit, die von der Innenministerin vorgestellten Änderungsvorschläge reichten nicht aus. Die Partei verwies auf einen eigenen Antrag im Landtag. „Das Verfassungsschutzgesetz muss deutlich nachgeschärft werden“, sagte der Sprecher für den Verfassungsschutz, Christoph Plett. „Wir brauchen den Abbau bürokratischer Hürden beim Datenschutz, hierbei besonders eine Verlängerung der Prüf- und Löschfristen und die Wiedereinführung der Wohnraumüberwachung.“ Die angekündigte Drohnenüberwachung sei nicht mehr als ein Placebo, sagte der Landtagsabgeordnete. (dpa/mp)

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